Abrechnungsbetrug und Steuerhinterziehung: Widerruf der Heilpraktikererlaubnis!

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Die Nebenfolgen einer Straftat können zur Vernichtung der beruflichen Existenz führen. Dies darf daher keinesfalls beim Aufbau der Verteidigungsstrategie im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vergessen werden.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Aktuell bekam dies ein Heilpraktiker zu spüren. Dieser hatte Scheinrechnungen für nicht erbrachte Behandlungsleistungen ausgestellt und auf diese Weise ca. 100.000,00 EUR zu Unrecht gegenüber den Krankenversicherungen und Beihilfestellen abgerechnet. Daneben hatte er Behandlungen durchgeführt und die hier erzielten Bareinnahmen nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt. Auf diese Weise wurden in vier Jahren nochmals ca. 70.000,00 EUR Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag hinterzogen. Die Ermittlungsverfahren gegen den Heilpraktiker wegen Abrechnungsbetrug und Steuerhinterziehung endeten in einer Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einer zusätzlichen Geldstrafe. Die Verurteilung wurde noch zur Bewährung ausgesetzt, spürbar wurde damit für den Heilpraktiker nur die daneben verhängte Geldstrafe. Der Heilpraktiker mag damit gedacht haben, dass er noch gut davongekommen sei.

Berufserlaubnis entzogen

Es wurde ihm jedoch im Nachgang zu diesem strafrechtlichen Urteil die Berufserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen. Die hiergegen eingelegte Klage zum Verwaltungsgericht (VG Würzburg, Urteil vom 26.06.2020, W 10 K 19.839; VG Würzburg, Urteil v. 26.06.2020 – W 10 K 19.839 – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)) war erfolglos. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Widerruf der Berufserlaubnis zu Recht erfolgt ist. Damit hat der Heilpraktiker die Möglichkeit zur Berufsausübung verloren.

Das Verwaltungsgericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass die Berufserlaubnis zwingend zu widerrufen war, da die vorliegenden strafrechtlichen Verfehlungen schwer wogen und die Annahme rechtfertigen, dass der Heilpraktiker auch in Zukunft die Vorschriften und Pflichten seines Berufes nicht beachten würde. Dadurch würden sich Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben. Auch eine erfolgte Schadenswiedergutmachung schützte nicht vor berufsrechtlichen Folgen.

Dabei war es aus Sicht des Gerichts nicht erforderlich, dass die Straftaten zu einer unmittelbaren Schädigung der Gesundheit der Patienten führen. Abrechnungsbetrug in Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung ersah das Gericht als ausreichend für den Widerruf der Berufserlaubnis an. Alleine die Aussetzung der Strafe zur Bewährung stand dabei dem Widerruf der Berufserlaubnis nicht entgegen. Auch die Zeit zwischen der strafrechtlichen Verurteilung und der Entscheidung der Verwaltungsbehörde und die Tatsache, dass der Heilpraktiker in diesem Zeitraum einen tadellosen Lebens- und Berufswandel hatte, spielte für das Gericht keine Rolle. Diese Aspekte müssen erst bei einem Antrag auf Wiedererteilung der Erlaubnis geprüft werden.

Verteidigungsstrategie planen!

Insbesondere für die Verteidigung in Steuerstrafrechts- oder Wirtschaftsstrafrechtsfällen ist es daher von extremer Bedeutung, dass neben den rein strafrechtlichen Konsequenzen auch die berufsrechtlichen Folgen von Beginn des Ermittlungsverfahrens berücksichtigt werden und ggf. auch vor einer Verurteilung mit den Ermittlungsbehörden und dem zuständigen Gericht diskutiert werden. Dies gilt nicht nur in Verfahren gegen Heilpraktikern, sondern auch in Ermittlungsverfahren z.B. gegen Ärzte und Physiotherapeuten, aber auch gegen Architekten (Steuerhinterziehung – Löschung aus Architektenlisten – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com)), Taxifahrer (Steuerhinterziehung bei Taxifahrern – Genehmigung kann entzogen werden – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com)) oder z.B. Steuerberater (Widerruf der Zulassung von Steuerberatern und Rechtsanwälten in Fällen der Steuerhinterziehung – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com). Auch Gastronomen droht ein Widerruf der Gewerbeerlaubnis in Fällen von Steuerhinterziehung (Gewerbliche Unzuverlässigkeit wegen Steuer- und Beitragsrückständen sowie Erlass eines Strafbefehls – Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht (ecovis.com)).

Bei Ecovis finden Sie spezialisierte Strafverteidiger und Medizinrechtler, die Sie in Ermittlungsverfahren individuell verteidigen und alle Aspekte im Blick behalten.

Sprechen Sie uns gerne an.

Rechtsanwältin in Würzburg und München, Dr. Janika Sievert
Dr. Janika Sievert
Rechtsanwältin in Würzburg und München, Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht
Tel.: +49 931-352 87 52
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Rechtsanwalt in München, Tim Müller
Tim Müller
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