Verband Insolvenzverwalter Deutschland e.V. (VID) legt Grundsätze eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens vor

Verband Insolvenzverwalter Deutschland e.V. (VID) legt Grundsätze eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens vor

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Bereits im Jahr 2014 legte die EU Kommission eine Empfehlung „für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen“ in Europa vor. Dazu wurde am 30.09.2015 eine erste Evaluation veröffentlicht.
Diese enthält detaillierte Maßgaben zur möglichen Ausgestaltung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens. Der VID hat am 16.02.2016 dazu erste Grundsätze entwickelt und veröffentlicht.
Hintergrund dazu ist, dass zwar mit dem Inkrafttreten des ESUG (01.03.2012) die Sanierung gegenüber der Abwicklung der in Schieflage geratenen Unternehmen deutlich gestärkt wurde, diesen allerdings weiterhin der Makel eines Insolvenzverfahrens anhaftet.
Daher gibt es auf EU Ebene Überlegungen ein gerichtlich geregeltes vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren einzuführen. Dabei soll sowohl der Handlungsspielraum und einen ähnlicher Rechtsrahmen wie der des Insolvenzverfahrens geschaffen werden und dabei die Unternehmen ohne den Insolvenzmakel zu sanieren.
Dies bezieht sich insbesondere auf eine finanzwirtschaftliche Sanierung. Die leistungswirtschaftliche Sanierung ist davon unberührt zu betrachten.
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Robert Kowalski