Ü-Hilfe III Plus: Bis zu 60.000 Euro für die Sanierung des Unternehmens

Ü-Hilfe III Plus: Bis zu 60.000 Euro für die Sanierung des Unternehmens

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Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind, bekommen Unterstützung aus der Überbrückungshilfe III Plus. Bis zu 20.000 Euro pro Monat  für Gerichte und Restrukturierungsbeauftragte können sie als Fixkosten ansetzen.

Die neuen FAQs der Überbrückungshilfe III Plus wurden veröffentlicht. Neu ist eine Regelung für drohend zahlungsunfähige Betriebe. Unter Punkt 18 der Fixkostenaufstellung heißt es nun:

„Gefördert werden Gerichtskosten, die der Schuldner in einer Restrukturierungssache oder einer Sanierungsmoderation nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu tragen hat, bis 20.000 Euro pro Monat.“

Was ist das StaRUG?
Was macht ein Restrukturierungsbeauftragter?
Sie benötigen Hilfe oder Beratung durch einen Restrukturierungsbeauftragten?

Welche Unternehmen können diese Kosten ansetzen?
Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind, können Kosten ansetzen. Das Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein.

Welche Kosten sind ansetzbar?

  • Gerichtskosten, die der Schuldner in einer Restrukturierungssache oder einer Sanierungsmoderation nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu tragen hat.
  • Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten und des Sanierungsmoderators
  • Nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge ( B. Vergütung von Sachverständigen)

Nicht förderfähig sind

  • sonstige Gerichtskosten, die nicht im Rahmen einer Restrukturierungssache oder Sanierungsmoderation anfallen
  • Über die Gerichtskosten hinausgehende Beratungskosten (z.B. Vergütungen vom Schuldner beauftragter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte)

Bis zu welchem Betrag sind die Kosten ansetzbar?
Monatliche Kosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro sind förderfähig.

Welche Voraussetzungen gelten für die Sanierung und Restrukturierung?
Die Sanierung/Restrukturierung muss nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erfolgen.

Ist es zu empfehlen, einen Restrukturierungsbeauftragten bei einer Restrukturierung nach dem StaRUG hinzuzuziehen?
Die Sanierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erfordert wirtschaftliches und juristisches Fachwissen des Insolvenzrechts. Daher ist es zu empfehlen, einen Restrukturierungsbeauftragten hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür können bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Monat im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus angerechnet werden. Verpflichtend ist die Begleitung durch einen Restrukturierungsbeauftragten nicht.

Sie haben Fragen zum Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)? Wir beantworten Ihre Fragen.

Ansprechpartner

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Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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