Neuer Standard des IDW zur „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ S11 in der finalen Version veröffentlicht.

Neuer Standard des IDW zur „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ S11 in der finalen Version veröffentlicht.

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Am 29.01.2015 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) einen neuen Standard zur „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ vorgelegt. Dabei wurde die Vereinheitlichung der Standards weiter fortgesetzt. Der IDW S11 geht nun mit dem IDW S6 „Anforderung an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ Hand in Hand.
Kernbestandteil des Standards sind Handlungsempfehlungen die bei der Prüfung der Insolvenzantragsgründe – Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 17-19 InsO) – einzuhalten sind. Der Standard richtet sich neben den Wirtschaftsprüfern auch an andere handelnde Personen u.a. die Berufsträger und gesetzliche Vertreter. Der IDW S11 ersetzt damit den bis dahin gültigen IDW PS 800 und den IDW St/FAR 1/1996 in denen die Prüfung der Insolvenzantragsgründe bisher geregelt waren.
Link: http://www.idw.de/idw/portal/d643778
Robert Kowalski