Neue Corona-Regeln und Wirtschaftshilfen beschlossen

Neue Corona-Regeln und Wirtschaftshilfen beschlossen

3 min.

Bund und Länder wollen die Corona-Ausbreitung mit harten Einschnitten in den Griff bekommen. Wir erklären, welche Maßnahmen ab 2. November 2020 gelten. Neue und erweiterte Wirtschaftshilfen sollen die Folgen für Unternehmer reduzieren. 
 

 
In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder wurde zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie  am 29. Oktober 2020 folgender Beschluss gefasst.

Zielsetzung: 

  • Reduzierung des Infektionsgeschehens auf eine Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner
  • Verlässliche Öffnung von Schulen und Kindergärten
  • Vermeidung weitreichender Beschränkungen (persönlich und wirtschaftlich) während der Weihnachtszeit (Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können)

 Zeitraum der Maßnahmen: 2. November bis 30. November 2020

Maßnahmen:

  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal 10 Personen gestattet.
  • Auf nicht notwendige Reisen und Tagesausflüge ist zu verzichten.
  • Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige – nicht aber touristische Zwecke ermöglicht.
  • Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Bezüglich der betroffenen Bereiche verweisen wir hier auf die Ausführungen im Beschluss.
  • Veranstaltungen die der Unterhaltung dienen werden untersagt.
  • Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden
  • Gastronomiebetriebe werden weitgehend geschlossen. Zubereitung, Lieferung, Abholung mitnahmefähiger Speisen sind weiterhin erlaubt.
  • Kosmetik nein – Friseur und Gesundheit ja – Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Betriebe und Friseursalons.
  • Groß und Einzelhandel bleibt insgesamt geöffnet. Je 10 m² Verkaufsfläche ist nur ein Kunde erlaubt.

Wirtschaftshilfen:

  • Für die von den Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Für Unternehmen mit mehr Mitarbeitern werden die Obergrenzen erst noch ermittelt.
  • Mit der „Überbrückungshilfe III“ will der Bund die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern.
  • Der KFW-Schnellkredit wird ausgeweitet.

Anforderungen an Unternehmen:

  • Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.

Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0
Rainer Priglmeier
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing, München
Tel.: +49 8731-7596-0
Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0