EU-Kommission schlägt Modernisierung des Mehrwertsteuersystems vor

EU-Kommission schlägt Modernisierung des Mehrwertsteuersystems vor

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Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems vorgeschlagen. Ziel ist die Vereinfachung des Systems für Unternehmen und die Erhöhung der Betrugssicherheit. Dies soll vor allem durch mehr Digitalisierung erreicht werden, zum Beispiel durch die elektronische Rechnungsstellung. Was das für Unternehmerinnen und Unternehmen bedeutet, weiß Andreas Bachmeier.

Umstellung auf die digitale Meldung in Echtzeit

Mit einem neuen System soll eine digitale Echtzeit-Meldung für MwSt-Zwecke auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt werden. Damit soll einerseits der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden, andererseits aber auch kleinen und mittleren Unternehmen eine effizientere und schnellere Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten ermöglicht werden.

Da die Informationen auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung automatisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wird der Verwaltungsaufwand reduziert und die Fehleranfälligkeit verringert.

Mehrwertsteuervorschriften für Plattformen für Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften

Plattformbetreiber, die in diesen Bereichen tätig sind, sollen künftig für die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer an die Finanzbehörden verantwortlich sein, wenn die jeweiligen Leistungserbringer (z.B. Kleinunternehmer, Einzelunternehmer) dies nicht tun. Kleine und mittlere Unternehmen werden so entlastet. Diese wären sonst gezwungen, sich in allen Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, mit den Mehrwertsteuervorschriften vertraut zu machen und diese einzuhalten.

Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung

Das bereits bestehende Modell einer einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop, OSS) für Unternehmen, die im Online-Handel tätig sind, bildet die Grundlage für einen weiteren Vorschlag. Unternehmen mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten müssen sich nur einmal EU-weit für MwSt-Zwecke registrieren, was insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu anderen Märkten erleichtert und bürokratische Hürden abbaut.

Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten sollen sie dann über ein einziges Online-Portal und in ihrer Landessprache erfüllen können. Darüber hinaus ist unter anderem vorgesehen, dass bestimmte Plattformen, die den Verkauf an Kunden in der EU erleichtern, das OSS für Importe verpflichtend nutzen müssen.

Ausblick

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems sind ein wichtiger Schritt in Richtung Vereinfachung und Betrugssicherheit. Als nächster Schritt werden die Legislativvorschläge dem Rat zur Annahme und dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation vorgelegt. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um bequem alle Updates zu erhalten.

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Ansprechpartner

Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0

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