KfW-Sonderprogramm UBR – Hilfsprogramme für Unternehmen gestartet
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KfW-Sonderprogramm UBR – Hilfsprogramme für Unternehmen gestartet

Die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die in diesem Zusammenhang einhergehenden steigenden Energiepreise, gestörten Lieferketten und Sanktionen belasten viele Unternehmen. Die davon betroffenen Unternehmen möchte die Bundesregierung mit einem neuen zeitlich befristeten Kreditprogramm der KfW unterstützen. Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet. Anträge können seit Montag, den 09.05.2022, gestellt werden.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Das KfW-Sonderprogramm soll kurzfristig die Liquidität von Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind sichern. Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 100 Mio. Euro.

Förderkredit

Die KfW bietet für mittelständische Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz bis 500 Mio. Euro eine 90 %-ige Haftungsfreistellung sowie für alle Unternehmensgruppen oberhalb dieser Grenze eine 80 %-ige Haftungsfreistellung an.

Zugangsvoraussetzungen

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang, wenn in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % des durchschnittlichen Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Belarus generiert wurde
  • Nachgewiesenen Produktionsausfall in der Ukraine, in Russland und Belarus oder durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern
  • geschlossene Produktionsstätten in der Ukraine, in Russland und Belarus
  • gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Umsatz 2021)

Kreditbetrag

Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 15 % des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre oder
  • 50 % der Energiekosten der letzten 12 Monate vor Antragstellung oder
  • bei Krediten über 25 Mio. Euro: 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme

Laufzeit und Zinsbindung

Es können Investitionen und Betriebsmittel mit einer Kreditlaufzeit von bis zu 6 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit finanziert werden. Die Zinssatz wird nach dem Risikogerechten Zinssystem ermittelt. Haftungsfreistellung in Höhe von 90 % bei Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz bis 500 Mio. Euro. Oberhalb dieser Umsatzgröße beträgt die Haftungsfreistellung 70 %.

 

KfW Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung

Im Rahmen des KfW-Sonderprogramm „Konsortialfinanzierung“ können Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren begleitet werden. Die KfW übernimmt für ihre Risikobeteiligung die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung durch die KfW als maßgerecht angesehen werden und die Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens nicht mehr als 10 % beträgt. Der maximale Anteil der KfW am Kreditrisiko einer Finanzierung beträgt 80 %.

Der Finanzierungsanteil der KfW beträgt in der Regel mindestens 25 Mio. Euro. Er ist begrenzt auf:

  • 15 %des durch­schnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre oder
  • 50 %der Energie­kosten der letzten 12 Monate vor Antrag­stellung oder
  • in angemessen begründeten Fällen, darf in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz der Darlehens­betrag auch höher sein als die vorgenannten Höchst­beträge und auf die Höhe des Liquiditäts­bedarfs für 12 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen oder 6 Monate bei großen mittelständischen Unternehmenbemessen werden

 

Sie haben Fragen zum Fördermittel oder brauchen Unterstützung beim Antrag? Schreiben Sie uns per Kontaktformular.

Ansprechpartner

Unternehmensberater in Dingolfing, Andreas Steinberger
Andreas Steinberger
Tel.: +49 8731 7596 72
Unternehmensberater in Dingolfing
Beraterseite

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