KfW-Sonderprogramm UBR – Hilfsprogramme für Unternehmen gestartet

KfW-Sonderprogramm UBR – Hilfsprogramme für Unternehmen gestartet

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Die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die damit verbundenen steigenden Energiepreise, gestörten Lieferketten und Sanktionen belasten viele Unternehmen. Mit einem neuen, zeitlich befristeten Kreditprogramm der KfW will die Bundesregierung die betroffenen Unternehmen unterstützen. Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet. Anträge können seit Montag, den 09.05.2022 gestellt werden. Andreas Steinberger kennt die Details.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Das KfW-Sonderprogramm dient der kurzfristigen Liquiditätssicherung von Unternehmen, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine oder die Sanktionen gegen Russland und Weißrussland betroffen sind. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe beträgt 100 Mio. Euro. Die KfW bietet eine 90%ige Haftungsfreistellung für mittelständische Unternehmen mit einem jährlichen Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro und eine 80%ige Haftungsfreistellung für alle Unternehmensgruppen oberhalb dieser Grenze an.

Zugangsvoraussetzungen

Nachgewiesene Betroffenheit durch die Sanktionen gegenüber Russland und Weißrussland oder die Kriegshandlungen in der Ukraine durch:

  • Umsatzrückgang, wenn in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % des durchschnittlichen Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Weißrussland erzielt wurden
  • Nachgewiesene Produktionsausfälle in der Ukraine, Russland und Weißrussland oder fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern
  • Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Russland und Belarus
  • gestiegene Energiekosten (bei einem Energiekostenanteil am Umsatz von mindestens 3 % im Jahr 2021)

Kreditbetrag

Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 15 % des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre oder
  • 50 % der Energiekosten der letzten 12 Monate vor Antragstellung oder
  • bei Krediten über 25 Mio. Euro: 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme

Laufzeit und Zinsbindung

Finanziert werden können Investitionen und Betriebsmittel mit einer Kreditlaufzeit von bis zu 6 Jahren bei maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit. Der Zinssatz wird risikoadäquat ermittelt. Haftungsfreistellung in Höhe von 90 % für Unternehmen mit einem jährlichen Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Oberhalb dieser Umsatzgrenze beträgt die Haftungsfreistellung 70 %.

KfW Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung

Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms „Konsortialfinanzierung“ können Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren begleitet werden. Die KfW übernimmt für ihre Risikobeteiligung die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese auf Basis einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung der KfW als angemessen angesehen werden und die Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens innerhalb eines Jahres nicht mehr als 10 % beträgt. Der maximale Anteil der KfW am Kreditrisiko einer Finanzierung beträgt 80 %.

Der Finanzierungsanteil der KfW beträgt in der Regel mindestens 25 Mio. Euro. Er ist begrenzt auf:

  • 15 %des durch­schnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre oder
  • 50 %der Energie­kosten der letzten 12 Monate vor Antrag­stellung oder
  • in angemessen begründeten Fällen, darf in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz der Darlehens­betrag auch höher sein als die vorgenannten Höchst­beträge und auf die Höhe des Liquiditäts­bedarfs für 12 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen oder 6 Monate bei großen mittelständischen Unternehmenbemessen werden

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Unsere Unternehmensberater helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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