Jahresabschluss: Analyse-Instrumente für Landwirte

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Zur Betrachtung des Geschäftsverlaufs, der Rentabilität und der Bonität gibt es auch für die Landwirtschaft geeignete Verfahren.
Die Struktur der landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert: Viele vermarkten ihre eigenen Erzeugnisse direkt, vermieten Ferienwohnungen, übernehmen Lohnarbeiten, betreiben Photovoltaik-, Biogas- und Windenergieanlagen oder verpachten Flächen dafür. Neue Betriebszweige sollen die Existenzfähigkeit auch in Zeiten veränderter Marktverhältnisse für Landwirte sicherstellen und treiben den harten Strukturwandel in der Agrarwirtschaft weiter voran.
Dadurch wird es für Außenstehende, wie etwa Finanzinstitute, immer schwieriger, die landwirtschaftlichen Unternehmen in ihrer gesamten Breite unverzerrt zu betrachten und zu bewerten. Oft werden die Jahresabschlüsse durch unterschiedliche Bilanzstichtage geprägt. So sind die entscheidenden Termine für die Landwirtschaft der 30. Juni, für den Gewerbebetrieb einer Biogasanlage jedoch der 31. Dezember. Auch die meist nicht unerheblichen internen Verrechnungen tragen nicht gerade zur Transparenz bei. Sollen dann treffende Aussagen zur Rentabilität des Unternehmens gemacht werden, stoßen schon Unternehmer selbst, besonders jedoch Dritte auf Schwierigkeiten.
Eine Gesamtbeurteilung ist aber unbedingt notwendig, um im Rahmen von Wachstumsfinanzierungen den Fremdkapitalbedarf und die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln. Diese Wachstumsschritte und die daraus später folgenden Ersatzinvestitionen lassen sich durch Gewinne oder klassische Selbstfinanzierung freilich immer weniger realisieren. Überdies steigen die Investitions- und Betriebsrisiken durch die Volten der Agrarpolitik und die damit verbundene Reduzierung von Zuschüssen weiter.
Wer – wie vor allem die Banken – einen landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Gesamtheit betrachten will, sollte dazu drei absolut notwendige Schritte tun.
Der erste Schritt ist die Auswahl eines geeigneten Bonitätsbeurteilungsverfahrens (Rating).
Kaum ein Kreditinstitut verfügt über ein eigenständiges Ratingsystem für die Landwirtschaft. Deshalb werden die Verfahren für gewerbliche Unternehmen angewendet, die jedoch zu Verzerrungen im Ergebnis der Bonitätsbeurteilung führen. Um dies zu vermeiden, sollten verschiedene Faktoren beachtet werden.
Größere Eigenkapitalausstattung in der Landwirtschaft. Die Eigenkapitalquoten der landwirtschaftlichen Unternehmen – ausgenommen der Pachtbetriebe – betragen aufgrund der hohen Bodenwerte in der Regel mehr als 70 Prozent. Bei den übrigen gewerblichen Unternehmen liegt diese Quote meist weit darunter. Diese Quote hat damit nur nachgelagerte Bedeutung in der Unternehmensfinanzierung. Für landwirtschaftliche Unternehmen ergibt sich daraus aber in jedem Fall ein Risiko: Die hohe Eigenkapitalquote wird in den standardisierten Ratingverfahren nicht ausreichend positiv berücksichtigt.
Bilanziertes Anlagevermögen. Das bilanzierte Anlagevermögen landwirtschaftlicher Unternehmen beinhaltet oft ganz erhebliche stille Reserven. So sind beispielsweise Grundstücke im Anlagevermögen überwiegend nur zu historischen Werten erfasst. Bereits abgeschriebene Anlagegüter wie Maschinen und Fahrzeuge haben auch nach der steuerlichen Abschreibungsdauer noch erhebliche Restwerte. Diese Sonderkonstellationen werden in standardisierten Ratingverfahren nicht eingepreist.
Berücksichtigung dinglicher Sicherheiten. Grundsätzlich stellen landwirtschaftliche Finanzierungen für Banken wegen des meist umfangreichen Grundbesitzes risikoarme Finanzierungen dar. Das Problem ist aber: In einen standardisierten Ratingprozess geht diese Absicherung bei einzelnen Banken nicht mit ein, da Sicherheiten nur die Verlustquoten, nicht aber die Ausfallwahrscheinlichkeiten beeinflussen.
Negative Beurteilung von festen einseitigen Vermarktungsstrukturen. Landwirte mit entsprechenden Absatz- und Lieferverpflichtungen werden in den standardisierten Ratingverfahren benachteiligt, weil sie unter Umständen nur einen Abnehmer haben. Ein „Klumpenrisiko“ mit kompletter Abhängigkeit von einem Abnehmer wie in der freien Wirtschaft ist in diesen Fällen oft nicht nachvollziehbar.
Der zweite Schritt ist die aktive Einbindung eines Steuerberaters oder landwirtschaftlichen Unternehmensberaters.
Dieses Fachwissen sollten sich auch die beteiligten Finanzinstitute sichern. Folgende Aspekte sind oft nicht aus dem steuerlichen Jahresabschluss zu entnehmen und sollten daher thematisiert werden:
Rücklagen/Sonderabschreibungen. Zu achten ist auf in früheren Jahren vorgenommene Übertragungen von Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz. Hier können die Wertansätze von Grund und Boden erheblich gemindert sein, wenn Veräußerungsgewinne auf Reinvestitionsgrundstücke übertragen worden sind. Die Bank kann dies aus den vorgelegten Bilanzen kaum erkennen. Gleiches gilt für Sonderabschreibungen und Ansparrücklagen auf bewegliche Wirtschaftsgüter.
Ansatz von Viehbestand und Vorräten. Nur die wenigsten Landwirte stellen eine Handelsbilanz mit der Bewertung von Vieh und Vorräten nach Handelsrecht auf. Die Bewertung von Viehbestand und Feldinventar unterliegt steuerrechtlichen Besonderheiten. So können Zuchtsauen mit einem Gruppendurchschnittswert oder mit dem Schlachtwert erfasst werden, der regelmäßig um mehr als 50 Prozent unter den handelsrechtlich „richtigen“ Werten liegt. Für das Feldinventar besteht ein steuerliches Ansatzwahlrecht: Es braucht in der Steuerbilanz überhaupt nicht aufgeführt zu werden; möglich ist aber auch ein Bilanzansatz in Höhe der Herstellungskosten. Die meisten Landwirte verzichten allerdings darauf, da die Bewertung mit den Herstellungskosten im Einzelfall schwierig sein kann. Je Hektar Ackerfläche können nach Fruchtart zwischen 300 und 700 Euro Feldinventar zum Bilanzstichtag vorhanden sein. Bei einem 100-Hektar-Betrieb sind das immerhin stille Reserven zwischen 30.000 und 70.000 Euro.
Privatentnahmen/Altersvorsorge. Das Steuerrecht lässt bei Einzelunternehmern keine betriebliche Altersversorgung für den Betriebsinhaber selbst zu. Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs ist daher gezwungen, seine Altersversorgung außerhalb des Betriebs und damit auch außerhalb der Bilanz zu organisieren. Deshalb führt dies oft zu unverhältnismäßig hohen Entnahmen, die zusätzlich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und den sonstigen Privatentnahmen anfallen – für Analysten der Banken ist das dann irritierend.
Der dritte Schritt ist die Bewertung der Rentabilität mithilfe der Betriebszweiganalyse.
Ein wirksames, aber zu wenig bekanntes und genutztes Instrument ist die Betriebszweiganalyse. Mit ihr lässt sich zusammen mit dem betriebswirtschaftlichen Jahresabschluss auf Basis einer Vollkostenrechnung darstellen, welcher Betriebszweig welchen Anteil am Gesamtergebnis erwirtschaftet hat. Ein anschließender Abgleich der Ergebnisse mit Vergleichsbetrieben erlaubt eine Stärken- und Schwächenanalyse des eigenen Betriebs. Damit lässt sich vermeiden, dass unrentable Betriebszweige über Jahre hinweg unerkannt fortgeführt werden.
Fazit
„Gesamtbetrachtungen landwirtschaftlicher Unternehmen sind wegen der Vielzahl von Unterlagen und abweichender Bilanzstichtage sehr aufwendig. Schon eine aussagekräftige Kurzanalyse erbringt alle wesentlichen Aspekte. Landwirtschaftliche Berater können solche Instrumente im Betrieb installieren und die Analysen vornehmen. Um frühzeitig negativen Entwicklungen entgegenzuwirken und Chancen zu nutzen, brauchen Landwirte eine zukunftsorientierte Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätsbetrachtung.“
Tipp
Einen weiterführenden Artikel finden Sie hier: www.ecovis.com/betrieblichekennzahlen