„Wer zahlungsunfähig ist, muss ab Oktober Insolvenz anmelden. Ohne Ausnahme.“

„Wer zahlungsunfähig ist, muss ab Oktober Insolvenz anmelden. Ohne Ausnahme.“

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Wer coronabedingt in finanzielle Schieflage geraten ist, überschuldet oder zahlungsunfähig ist, ist bis Ende September vor Insolvenz verschont. Die COVInsAG gilt zwar nun bis Ende 2020, aber zu neuen Bedingungen.

Ein Interview mit Alexander Waschinger, ECOVIS Unternehmensberatung GmbH

Herr Waschinger, ist es auch in Zeiten von Corona Insolvenzverschleppung, wenn der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit keine Insolvenz anmeldet?
Es kommt auf den Stichtag an. Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde ein Gesetz verabschiedet, das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz kurz COVInsAG. Demnach waren Unternehmen mit Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit nicht verpflichtet Insolvenz anzumelden. Vorausgesetzt die Zahlungsunfähigkeit beruhte auf der Pandemie. Außerdem mussten Aussichten bestehen, die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.

Das COVInsAG wurde bis Ende des Jahres verlängert. Was ändert sich ab Oktober?
Laut Novellierung des Gesetzes ist es ab 1. Oktober 2020 so, dass zahlungsunfähige Unternehmen wieder anmeldepflichtig sind. Tut ein Geschäftsführer einer GmbH dies nicht, macht er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar.

Was heißt das konkret für die Liquidität und Überschuldung eines Unternehmens?
Die Geschäftsführer müssen die Liquidität ihres Unternehmens laufend im Blick haben. Eine kurzfristige Liquiditätsplanung ist damit unerlässlich, um rechtzeitig gegensteuern zu können. Neu ist, dass die Antragspflicht bei Überschuldung unter bestimmten Umständen ausgesetzt ist. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2020. Im Falle einer Überschuldung ist der Grund dafür zu prüfen. Die Ursachen können vielfältig sein und im schlechtesten Fall wieder zur Zahlungsunfähigkeit führen. Detaillierte Analysen und die Entwicklung von Konzepten, gegebenenfalls mit Unterstützung vom Unternehmensberater, können hier helfen.

Was empfehlen Sie Unternehmen, die coronabedingt in Schieflage geraten sind?
Schnell zu handeln, insbesondere bei Liquiditätsproblemen. Dann muss unverzüglich geprüft werden, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

Was kommt in 2021 auf Unternehmer zu?
Die weitere Entwicklung der Pandemie und die Auswirkungen auf die Wirtschaft wird abzuwarten sein. Was sich schon abzeichnet, sind Schwierigkeiten in einigen Branchen. Ich rate Unternehmern für Veränderungen offen zu sein und das Geschäftsmodell auf Herz und Nieren zu prüfen, ob es der kommenden Anforderungen standhält.

 

Ansprechpartner

Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0