Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten ab sofort bis zum 31.12.2024 eine Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei auszahlen. Das hat der Bundestag am 30. September beschlossen.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Dabei kann der Inflationsausgleich analog zur Corona-Prämie in einem Betrag oder auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beschäftigte vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Es besteht kein Anspruch auf die Prämie.

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Ansprechpartner

Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0

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