Gasumlage für Unternehmen: Das kommt auf die Betriebe zu

Gasumlage für Unternehmen: Das kommt auf die Betriebe zu

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Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 wird die Gasumlage in Höhe von rund 2,4 ct/kWh an Gaskunden weitergegeben. Die Gasumlage kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden.

Neben der Gasbeschaffungs-Umlage wird ebenfalls zum 1. Oktober 2022 die sogenannte Gasspeicher-Umlage (0,059 ct/kWh) für die Dauer von drei Monaten erhoben. Zudem soll künftig die Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 Prozent betragen.

Die Mehrkosten für die deutsche Industrie berechnete das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) auf rund 5,7 Milliarden Euro. Am stärksten betroffen seien energieintensive Grundstoffindustrien. Dazu zählten etwa die Chemie- und Metallindustrie und die Hersteller und Verarbeiter von Glas, Keramik, Steinen und Erden. Die deutsche Stahlindustrie rechnet für ihre Branche mit Zusatzkosten in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich, wie die Wirtschaftsvereinigung Stahl erklärte.

Bundesregierung sichert Gaskunden Unterstützung zu

Die Bundesregierung hat sich am 22.7.2022 darauf verständigt, den Schutzschirm für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten sind, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht zu verlängern. Dazu zählen die Kreditlinien der KfW; die Bürgschaftsprogramme, die Zuschüsse für besonders energieintensive Unternehmen sowie staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen. Diese Arbeiten an der Verlängerung des Schutzschirms laufen aktuell.

Update 05.09.2022 – Drittes Entlastungspaket:

Strompreisbremse: Die Ampel-Koalition will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen. Privathaushalte und kleine und mittelständische Unternehmen sollen für ihren Basisverbrauch an Strom einen vergünstigten Preis zahlen. Doch das soll erst kommen, wenn ein Teil der Gewinne der Stromkonzerne durch die sogenannte „Erlösobergrenze“ abgeschöpft wird.

Umsatzsteuer auf Gas: Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert.

Entlastung beim CO2-Preis: Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.

Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen: Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.

Weitere Maßnahmen: Darüber hinaus will die Ampel-Koalition ein Programm für energieintensive Unternehmen auflegen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

Checkliste zur Krisenprävention

Das aktuelle Weltgeschehen stellt viele Unternehmen vor großen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind dabei kaum schätzbar und viele Betriebe sind bereits zum existenziellen Ernstfall geworden. Jetzt ist schnelles und planvolles Krisenmanagement gefragt. Welche Maßnahmen kann ich als Unternehmer schnell und mittelfristig umsetzen? Unsere Checkliste verschafft Ihnen einen Überblick in der Krise:

Checkliste

 

 

Ansprechpartner

Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0
Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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