Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) kann jetzt beantragt werden

Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) kann jetzt beantragt werden

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Unternehmen, die von hohen Energiekosten besonders betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist auf 50 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt. Insgesamt hat das Förderprogramm nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ein Volumen von bis zu 5 Milliarden Euro. Anträge können seit dem 15.7.22 gestellt werden. Andreas Steinberger kennt die Details.

Update (20.10.22): Das Energiekostendämpfungsprogramm wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Was wird bezuschusst?

Mit dem Energiekostenentlastungsprogramm bezuschusst die Bundesregierung einen Teil der Mehrkosten für Erdgas und Strom von Februar bis September 2022, sofern der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis im Jahr 2021 mehr als das Doppelte beträgt. Der Anteil bemisst sich in drei Förderstufen nach der Betroffenheit der Unternehmen, die sich nach dem Wirtschaftszweig des Unternehmens, dem Fördersatz, den Höchstbeträgen und einem eventuellen Betriebsausfall unterscheiden.

Wie wird bezuschusst?

Die Fördersätze werden einmalig im Juli für die restliche Laufzeit des Programms um 10 Prozentpunkte abgesenkt. Das in den Fördermonaten Juli bis September verbrauchte Erdgas wird nur bis zu 80 % der Menge gefördert, die das Unternehmen im gleichen Zeitraum des Vorjahres verbraucht hat, um keine Anreize zur Erhöhung des Erdgasverbrauchs zu setzen. In einfach gelagerten Fällen kann eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 80 % bereits innerhalb weniger Wochen nach Antragstellung erfolgen. Abhängig von den erforderlichen Betrugsbekämpfungsprüfungen kann es aber auch länger dauern, wobei das BAFA verpflichtet ist, bis zum Jahresende zu zahlen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, unabhängig von ihrer Rechtsform, die einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß den Leitlinien der EU für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mindestens drei Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.

Bonusverzichtsregel

Um einen Missbrauch der Fördermittel zu verhindern, gilt für das Management der geförderten Unternehmen ein striktes Bonusverzichtsgebot. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) oder unter www.bafa.de/ekdp

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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