Corona-Arbeitsschutzverordnung: Was ab dem 01. Oktober gilt
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Corona-Arbeitsschutzverordnung: Was ab dem 01. Oktober gilt

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Der Bundestag hat eine Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verabschiedet, die zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten und gilt bis einschließlich 7. April 2023. Die künftige Corona-ArbSchV enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes. Entgegen ursprünglichen Plänen werden Arbeitgeber nicht verpflichtet, Homeoffice anzubieten.

Unternehmen können flexibel reagieren

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt auf die bekannten und bewährten Maßnahmen. Unternehmen dürfen dabei selbst entscheiden, welche Schutzmaßnahmen sie laut der neuen Corona-ArbSchV umsetzen:

  • Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation.
  • Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
  • Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
  • Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
  • Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.

Zur weiteren Orientierung über geeignete Maßnahmen können auch noch Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie die branchenbezogenen Handlungshilfen herangezogen werden.

Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung

Nach nunmehr zwei Jahren sind die letzten Corona-Wirtschaftshilfen zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Insgesamt wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse sowie rund 170.000 Anträge auf Kredite gestellt. Noch bis 30. Juni 2023 gilt allerdings das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR. Damit soll vor allem dem Kultur- und Medienbereich nach der Corona-Pandemie wieder auf die Beine geholfen werden. Ferner wurden die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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