BAFA fördert Beratung für Mittelstand und Freiberufler zu 100 %

BAFA fördert Beratung für Mittelstand und Freiberufler zu 100 %

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Von der Corona-Krise betroffene Mittelständler und Freiberufler, die sich beraten lassen wollen, können dafür 4.000 Euro Zuschuss erhalten. Dieser muss nicht zurückbezahlt werden. Beraten dürfen nur registrierte Beratungsunternehmen.

Ab sofort können Unternehmer einen Antrag auf Beratungszuschuss beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen. Dabei handelt es sich um eine Vollfinanzierung ohne Eigenanteil bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro. Beantragen können diese Unterstützungen Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler.
Gefördert werden nur professionelle Beratungen, die von Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die – wie die ECOVIS Unternehmensberatung – bei der BAFA registriert sind.

Was wird gefördert?

Unternehmer können sich zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Zusätzlich können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören u.a. Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten können eine Beratung zur Unternehmenssicherung fördern lassen, um ihre wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Zusätzlich können sie zur Vertiefung der Maßnahmen eine Folgeberatung in Anspruch nehmen, bei der wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung behandelt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die sich beraten lassen wollen, gelten u.a. folgende Vorgaben:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus leiden.
  • Die EU-rechtlichen Bedingungen der KMU- und der De-minimis-Regelung müssen erfüllt sein.

Sie wollen sich beraten lassen?

Details zum BAFA-Programm und ob Sie antragsberechtigt sind erfahren Sie von den Beratern der ECOVIS Unternehmensberatung.

Ansprechpartner

Rainer Priglmeier
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing, München
Tel.: +49 8731-7596-0
Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0
Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0
Matthias Laudahn
Unternehmensberater in Rostock, Bremen, Osnabrück und Hannover
Tel.: +49 381 128 740 0
Robert Kowalski
Unternehmensberater in Rostock, Lübeck, Osnabrück
Tel.: +49 381 128 740 0
Thomas Born
Unternehmensberater in Rostock, Osnabrück
Tel.: +49 381 128 740 0