Unternehmen können noch bis zum 15. September staatliche Ausbildungsprämien beantragen
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Unternehmen können noch bis zum 15. September staatliche Ausbildungsprämien beantragen

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Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ schützt Ausbildungsbetriebe und Auszubildende in der Corona-Krise. Von der Pandemie betroffene Betriebe können noch bis zum 15. September 2022 einen Ausbildungsbonus für Ausbildungen beantragen, die in den Jahren 2021/2022 beginnen.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Covid-19-Pandemie stellt viele Ausbildungsbetriebe und auch junge Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren oder beginnen wollen, vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung hat daher das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert. Über das Programm können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Pandemie betroffen sind, Zuschüsse erhalten. Für das Bundesprogramm stehen bis 2022 noch 185 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten, die in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den nach Bundes- und Landesrecht geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen ausbilden.

Für Ausbildungsverhältnisse in Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten, die zwischen dem 24. Juni 2020 und dem 31. Mai 2021 beginnen, beträgt der Ausbildungsbonus 2.000 Euro je Ausbildungsverhältnis. Betriebe, die die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht haben, erhalten 3.000 Euro.

Beginnt die Ausbildung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 in Betrieben mit bis zu 499 Beschäftigten, erhöht sich die Förderung auf 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag. Betriebe, die die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht haben, erhalten 6.000 Euro. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/ausbildungsplaetze-sichern

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Ansprechpartner

Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0

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