Die Mehrwertsteuer-Sätze in der Schweiz sinken auf den 1. Januar 2018

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Nachdem die „Reform der Altersvorsorge 2020“ in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 gescheitert ist, sinken der Normalsatz und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen auf den 1. Januar 2018. Der reduzierte Satz bleibt unverändert.

NormalsatzSondersatz
Beherbergung
Reduzierter
Satz
Aktuelle Steuersätze8,0 %3,8 %2,5 %
– IV-Zusatzfinanzierung – 2017– 0,4 %– 0,2 %– 0,1 %
+ Erhöhung FABI 2018 – 20300,1 %0,1 %0,1 %
Stand 1. Januar 2018 (ohne Reform Altersvorsorge 2020)7,7 %3,7 %2,5 %

Hätten Volk und Stände dem Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 und dem Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt, wären alle Sätze unverändert geblieben.

Es bleibt nun nur sehr wenig Zeit, die Änderungen rechtzeitig auf den 1. Januar 2018 umzusetzen.