Sun Yang für acht Jahre gesperrt

Der seit langer Zeit in der Kritik stehende Schwimm-Olympiasieger Sun Yang wurde vom Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) für acht Jahre gesperrt, weil er eine Dopingprobe mit einem Hammer zerstören ließ.

Der ganze Vorfall spielte sich in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2018 ab. Am Abend des 4. September 2018 sollte eine Dopingkontrolle auf dem Anwesen von Sun Yang in China stattfinden. Sun Yang gab wie gewöhnlich zunächst eine Blutprobe ab. Erst als sein langjähriger Arzt Ba Zhen – der nach Medienberichten bereits in der Vergangenheit wegen Dopingverstößen gesperrt war – hinzugerufen wurde, eskalierte die Situation. Plötzlich wurde von Sun Yang´s Seite behauptet, dass die Krankenschwester des Kontrollteams vom schwedischen Anti-Doping-Dienstleister IDTM über keine ausreichende Qualifikation/Akkreditierung  zur Blutentnahme von Dopingproben verfüge. Die Dopingprobe sei – so die Forderung von Sun Yang – zu vernichten. Das Kontrollteam verweigerte die Vernichtung. Daraufhin ließ Sun Yang´s Mutter durch einen Sicherheitsmann einen Hammer holen, mit dem dieser die Dopingprobe zerschlug. 

Diesen Sachverhalt bewertete die FINA weder als strafbare Verweigerung einer Dopingkontrolle noch als Versäumnis und beließ es bei einer Verwarnung gegen Sun. Die WADA nahm eine andere Bewertung vor und brachte den Fall vor den Internationalen Sportgerichtshof. 

Dieser entschied heute, dass Sun Yang für acht Jahre gesperrt werde. Die umstrittenen Goldmedaillen der Schwimm-WM 2019 darf er behalten, unter anderem, weil die FINA ihn nicht vorläufig suspendiert hatte und die Dopingproben kur vor und unmittelbar nach jener Nacht jeweils negativ ausgefallen seien. Die lange Sperre ist darauf zurückzuführen, dass Sun Yang bereits als Wiederholungstäter gilt, der bereits eine drei monatige Sperre wegen eines Dopingverstoßes „absitzen“ musste.

Sun Yang hat angekündigt, Einspruch gegen das Urteil des CAS einzulegen und vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen.

In der Schwimm-Welt dürfte das Urteil begrüßt werden, da bereits seine Teilnahme an der Weltmeisterschaft 2019 in Gwangju bei vielen Sportlern Proteste hervorgerufen hatte.

 

Severin Lask / Steffen Lask 

 

Stefan Luitz Skirennläufer – Disqualifikation rechtlich haltbar?

Luitz und seine Berater – offenbar ebenso wie der DSV – tendieren dazu, diese Frage mit „Nein“ zu beantworten.

1.

Luitz hatte seinen ersten Weltcupsieg im Riesenslalom am 2.12.2018 in Beaver errungen. Zwischen den beiden Durchgängen hatte er Sauerstoff inhaliert. Das ist regelwidrig. Der Weltverband FIS verbietet die Nutzung von Sauerstoff direkt an der Rennstrecke während des Wettkampfs. Das ergibt sich aus den Anti-Doping-Regeln der FIS (Artikel 2.12). Das ist (soweit) wohl unstreitig. Luitz ist angehört worden. Die Anti-Doping-Kommission der FIS hat ihn disqualifiziert. Luitz wurde aus den Ergebnislisten gestrichen.

Und jetzt lesen wir zur Verteidigung von Stefan Luitz Folgendes: „Wir stehen hinter Stefan.“ Das betont der DSV-Sprecher Ralph Eder. Das freut grundsätzlich den Atlethen. Es wird vom DSV auch betont, dass dem DSV und damit offenbar dem Sportler Luitz nicht bewusst gewesen sei, dass die Sauerstoffzufuhr über Inhaltionsvorrichtungen während des Rennens gegen die Anti-Dopingbestimmungen der FIS verstieße. In den Medien liest man, dass der DSV während des Weltcuprennens von „medizinischen Experten falsch beraten“ worden sei.

Weiter ist von seiner Anwältin, der Kollegin Prof. Dr. Anne-Jakob zu vernehmen, dass die Einnahme des Sauerstoffs „ohne eigenes Verschulden“ erfolgt sei und Luitz sich durch den Sauerstoff keinen Leistungsvorteil verschafft habe.

2.

Man denke sich diese Argumentation in per se dopingverdächtige Sportarten wie Radsport/Leichtathletik/Biathlon.

Der Rad-Sportler dort hat keine Vorstellung von den Anti-Doping-Regeln seiner internationalen Verbände. Wie wäre wohl die Reaktion der Medien? Der „Tagesspiegel“ schreibt am 10.01.2019 in der Causa Luitz von einem „Lapsus„.

Insgesamt erscheint die Argumentation sehr merkwürdig. Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob der Athlet eine Anti-Doping-Bestimmung – ob national oder international – kennt oder nicht. Das ist unerheblich. Allein der Verstoß ist entscheidend. Es liegt grundsätzlich beim Athleten, sich zu informieren. Unerheblich ist darüber hinaus, ob medizinische Berater „gutgläubig“ waren und „falsch beraten“ haben. Informiert sich der Athlet bei dem betreuenden Arzt, ob bei einer medizinischen Indiziertheit das verschriebene Medikament auf der „Doping-Liste“ steht und erhält eine unzutreffende Antwort, dann ist das im Grunde für das Vorliegen eines Doping-Vergehens des Athleten unerheblich. Medizinisch indiziert war der Sauerstoff hier nicht, jedenfalls war davon bislang nicht die Rede.

Der im Sport geltende Grundsatz „strict liability“, das Prinzip der verschuldnesunabhängigen Haftung gilt und findet Beachtung.

Im Übrigen: Wenn es dem Athleten keinen Vorteil bietet, weshalb wird es angewandt? Dass die Regeln der FIS nicht im Einklang mit denen der WADA stehen, mag man bedauern. Das ändert aber nichts an dem Sachverhalt.

Bleibt abzuwarten, ob der CAS noch angerufen wird, oder nicht.

Steffen Lask

Fußball – Doping – Wer hätte das gedacht?

Die FIFA prüft nach Medienberichten (SZ) Dopingvorwürfe gegen russische Fußballer. Sämtliche Fußballer der russischen Mannschaft bei der WM 2014 in Brasilien sollen auf der Verdachtsliste des sog. McLaren-Reports der WADA stehen. Die WADA untersucht das staatlich organisierte Doping in Russland. Beauftragt war und ist der Kanadier Richard McLaren. Wie bisher üblich werden die Vorwürfe von den Verantwortlichen im russischen Sport zurückgewiesen. Gebetsmühlenartig weist namentlich der russische Sportminister Mutko die Vorwürfe und Verdächtigungen als Teil einer gegen Russland angelegten Kampange zurück.

Warum sollte im Fußball mit unerlaubten Mitteln die Leistungssteigerung gefördert werden? Warum sollten auf der Dopingliste stehende Medikamente im Fußball flächendeckend eingesetzt werden u.a. zur schnelleren Regeneration?

Im Fußball kommt es doch vielmehr auf Spielwitz und Übersicht, Strategie und Taktik an und die Technik, das Spielerische ist entscheidend. Was nützen insoweit Dopingmittel – wie ausdauerfördernde und muskelaufbauende Medikamente? Wirtschaftliche Interessen des einzelnen Spielers, der Investoren, der Sponsoren, der Fernsehrechteinhaber … Nein!

Warum sollte man das annehmen, nur weil in anderen Sportarten die Athleten geneigt sind, wegen einer weit geringeren Gage zu unterstützenden Mitteln zu greifen?

Wir werden sehen, was am Ende tatsächlich und rechtlich in der Sache rauskommt.

Steffen Lask

WADA-Statistik über Dopingverstöße im Jahr 2014 veröffentlicht

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Am Donnerstag letzter Woche veröffentlichte die WADA den 2014 Anti-Doping Rule Violations (ADRVs) Report. Der Jahresbericht gibt einen Überblick zu den Dopingverstößen im Jahr der Olympischen Winterspiele in Sotschi, der Winter-Paralympics in Sotschi, den Commonwealth Games in Glasgow, der Basketball-Weltmeisterschaft in Spanien, der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien und der Handball-Europameisterschaft in Dänemark. Deutschland schneidet im Ländervergleich gut ab.

Insgesamt sind 1.693 Verstöße dokumentiert. Davon entfallen 148 – und damit die meisten – auf Russland. Im Negativranking folgen Italien (123), Indien (96), Belgien und Frankreich (jeweils 91). Nach Sportarten geordnet ergibt sich folgendes Bild: Leichtathletik (248), Bodybuilding (225) und Radsport (168) führen die Liste wohl kaum überraschend an. Aber auch die im Zusammenhang mit Doping weniger im Fokus der Medien stehenden Fußballspieler (80), Boxer (49) und Rugbyspieler (40) finden sich im Jahresbericht relativ weit oben wieder. Positiv fällt auf, dass die Anzahl der Dopingverstöße im Vergleich zum Vorjahr (2013) regressiv ist. Insgesamt ist ein Rückgang um 13.31 % (1.953 Verstöße im Jahr 2013) festzustellen. Dabei sind 2014 (nur) noch 109 Länder (115 Länder im Jahr 2013) und 83 Sportarten (89 Sportarten im Jahr 2013) vertreten. Deutschland ist mit 20 Verstößen vertreten. Im Einzelnen untergliedern sich diese in 18 Wettkampfverstöße, einen Verstoß außerhalb von Wettkämpfen und einen Non-Analytical-Verstoß. Eine einzelne Sportart sticht nicht hervor.

Weitere Einzelheiten und Schaubilder können über den oben eingebetteten Link eingesehen werden.

Dennis Cukurov / Steffen Lask

Anti-Doping: WADA veröffentlicht Liste gesperrter Athletenbetreuer

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat eine Liste mit sämtlichen gesperrten Athletenbetreuern veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung setzt die WADA erstmals die Vorgaben des Artikels 2.10 des WADA-Codes 2015 um. Danach dürfen Athleten mit Trainern, Managern, Ärzten oder anderen Athletenbetreuern, die wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen gesperrt sind oder die in einem Straf- oder Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit Doping verurteilt wurden, nicht zusammenarbeiten. Damit das Verbot greift, müssen die Athleten jedoch zuvor über die Sperre des Athletenbetreuers und die Konsequenzen eines verbotenen Umgangs informiert werden. Zum verbotenen Umgang zählt unter anderem die Annahme von Trainings-, Strategie-, Technik-, Ernährungs- oder Gesundheitsberatung, ebenso sind erfasst Therapieberatung, medizinische Behandlung oder die Annahme von Rezepten.

Die veröffentlichte Liste umfasst derzeit  120 gesperrte oder verurteile Athletenbetreuer und wird vierteljährlich von der WADA aktualisiert. Athletenbetreuer mit deutscher Staatsangehörigkeit sind bisher nicht aufgeführt.

Die Liste kann hier eingesehen werden.

 

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask