Sun Yang für acht Jahre gesperrt

Der seit langer Zeit in der Kritik stehende Schwimm-Olympiasieger Sun Yang wurde vom Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) für acht Jahre gesperrt, weil er eine Dopingprobe mit einem Hammer zerstören ließ.

Der ganze Vorfall spielte sich in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2018 ab. Am Abend des 4. September 2018 sollte eine Dopingkontrolle auf dem Anwesen von Sun Yang in China stattfinden. Sun Yang gab wie gewöhnlich zunächst eine Blutprobe ab. Erst als sein langjähriger Arzt Ba Zhen – der nach Medienberichten bereits in der Vergangenheit wegen Dopingverstößen gesperrt war – hinzugerufen wurde, eskalierte die Situation. Plötzlich wurde von Sun Yang´s Seite behauptet, dass die Krankenschwester des Kontrollteams vom schwedischen Anti-Doping-Dienstleister IDTM über keine ausreichende Qualifikation/Akkreditierung  zur Blutentnahme von Dopingproben verfüge. Die Dopingprobe sei – so die Forderung von Sun Yang – zu vernichten. Das Kontrollteam verweigerte die Vernichtung. Daraufhin ließ Sun Yang´s Mutter durch einen Sicherheitsmann einen Hammer holen, mit dem dieser die Dopingprobe zerschlug. 

Diesen Sachverhalt bewertete die FINA weder als strafbare Verweigerung einer Dopingkontrolle noch als Versäumnis und beließ es bei einer Verwarnung gegen Sun. Die WADA nahm eine andere Bewertung vor und brachte den Fall vor den Internationalen Sportgerichtshof. 

Dieser entschied heute, dass Sun Yang für acht Jahre gesperrt werde. Die umstrittenen Goldmedaillen der Schwimm-WM 2019 darf er behalten, unter anderem, weil die FINA ihn nicht vorläufig suspendiert hatte und die Dopingproben kur vor und unmittelbar nach jener Nacht jeweils negativ ausgefallen seien. Die lange Sperre ist darauf zurückzuführen, dass Sun Yang bereits als Wiederholungstäter gilt, der bereits eine drei monatige Sperre wegen eines Dopingverstoßes „absitzen“ musste.

Sun Yang hat angekündigt, Einspruch gegen das Urteil des CAS einzulegen und vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen.

In der Schwimm-Welt dürfte das Urteil begrüßt werden, da bereits seine Teilnahme an der Weltmeisterschaft 2019 in Gwangju bei vielen Sportlern Proteste hervorgerufen hatte.

 

Severin Lask / Steffen Lask