Umbau bei RB Leipzig

RasenBallsport Leipzig hat sein Profiteam und zugleich den Nachwuchs bis zur U16 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegliedert. Kürzlich stimmten die 14 (!) stimmberechtigten Mitglieder im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für diesen Schritt. Weitere Entscheidungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung sollen im Frühjahr 2015 fallen.

Der aufstrebende Klub kommt dadurch dem DFB und der DFL entgegen. So fällt er nunmehr unproblematisch unter die ’50+1′-Regelung, nach der bei den Vereinen der Lizenzmannschaften die Mehrheit der Stimmrechte verbleiben soll, unabhängig von etwaigen Beteiligungen der Investoren. Als bloßer Verein war man zwar vom Gedanken der grundlegenden Vorgabe im deutschen Profifußball erfasst, hielt sich allerdings insoweit in ungeregeltem Bereich auf. Unter Vorbehalt ausstehender Umgestaltungen und Anpassungen scheint der Weg für eine dauerhafte Präsenz in den deutschen Spitzenligen jedenfalls aus sportrechtlicher Sicht frei zu sein. Angesichts des akuten Mangels ostdeutscher Vereine in der Bundesliga ist dies – offengestellt, ob sportmoralisch hinnehmbar oder verwerflich – durchaus zu begrüßen. Bleibt nur noch abzuwarten, ob mit der professionalisierten Rahmengestaltung auch der gewünschte sportliche Erfolg einhergeht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DFL erteilt RB Leipzig Zweitligalizenz

Der Lizenzierungsausschuss der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat RasenBallsport Leipzig die Lizenz für die 2. Bundesliga erteilt. Somit werden sich die Roten Bullen, wie sie sich offiziell bezeichnen, in der kommenden Saison in der zweithöchsten Spielklasse Deutschlands messen dürfen. „Durch die verbindliche Erklärung, seine Gremien künftig mit mehrheitlich unabhängigen Persönlichkeiten zu besetzen sowie das bisherige Logo mit Blick auf die Anforderungen der UEFA zu verändern, hat der Klub die wesentlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb erfüllt. Einer Lizenzierung steht daher nichts mehr im Wege“, so Harald Strutz, Vorsitzender des Gremiums. Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung, erklärte zudem: „Mit den jetzt vorgelegten Erklärungen und deren fristgemäßer Umsetzung bewegt sich der Verein im Rahmen der Satzungsvorgaben sowie der Statuten des Ligaverbandes“.

RasenBallsport zeigt sich dementsprechend erleichtert. „Die Entscheidung freut uns vor allem für unsere großartigen Fans und unsere Mannschaft, die sich nun unbeschwert auf spannende Spiele in der 2. Bundesliga freuen können. Für unsere sportliche Leitung und alle Mitarbeiter bedeutet dies Planungssicherheit. RB Leipzig wird nun in allen Bereichen mit Hochdruck den Start in die 2. Bundesliga vorbereiten.“, so die Homepage des Vereins.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

RB Leipzig geht in die nächste Instanz

Der sportlich aufgestiegene RasenBallsport Leipzig hat, nachdem eine erste Beschwerde abgelehnt wurde, fristgerecht erneut Beschwerde gegen die Auflagen der Deutschen Fußball Liga (DFL) eingelegt. Bereits am Donnerstag tagt der Lizenzierungsausschuss, um über den wiederholten Einspruch zu entscheiden. Das Bestreben soll nach wie vor eine Einigung sein. Die Parteien sollen sich auf einen Gesprächstermin geeinigt haben.

Endgültiges Ultimatum ist allerdings der 28. Mai 2014. Bis dahin müssen die Lizenzen für die kommende Spielzeit stehen. Sollte RB Leipzig die Lizenz verwehrt bleiben, könnten die Leipziger vor das Ständige Schiedsgericht für Lizenzvereine und Kapitalgesellschaften ziehen. Ralf Rangnick, Sportdirektor des ambitionierten Fußballklubs, zeigt sich optimistisch: „Wir sind weiter in Gesprächen. Ich habe immer gesagt, dass wenn wir den Aufsteig sportlich schaffen, wir nächstes Jahr auch in der zweiten Liga spielen werden. Dazu stehe ich nach wie vor.“

Angesichts der juristisch kritischen Auflagen seitens der DFL ist das Vorgehen des RB Leipzig erfolgsversprechend. Abzuwarten bleibt, ob sich die DFL ebenfalls hartnäckig zeigt und weiterhin auf Veränderung des Vereinsemblems, Mitgliedsbeitragssenkung und unabhängigere Besetzung der Führungsgremien beharrt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

RasenBallsport Leipzig droht Lizenzentzug

Kürzlich schaffte der RB Leipzig den Aufstieg in die 2. Bundesliga und machte damit den Durchmarsch aus der Regionalliga in die zweithöchste Spielklasse Deutschlands perfekt. Nun droht das Aus. Die für die Lizenzierung der beiden höchsten nationalen Ligen verantwortliche Deutsche Fußball Liga (DFL) hat die Beschwerde des Leipziger Erfolgsklubs gegen die auferlegten Auflagen abgelehnt. Dietrich Mateschitz, Geschäftsführer von Red Bull, nimmt die Ablehnung mit „Fassungslosigkeit und Unverständnis“ zur Kenntnis. „Vielleicht will man ganz einfach nicht, dass wir mit Leipzig an der Bundesliga teilnehmen“, so Mateschitz.

Eine Lizenz für die Zweite Liga für die Spielzeit 2014/15 soll lediglich unter den Auflagen, das Vereinslogo vom Red-Bull-Unternehmenslogo abzugrenzen, den Mitgliedsbeitrag zu senken und die Führungsgremien anders zu besetzen, sodass in der Vereinsführung keine Mehrheit von Red-Bull-Funktionären mehr vorläge, erteilt werden.

Die Auflagen wirken ergebnisorientiert und lassen sich aus juristischer Perspektive auf den ersten Blick schwer nachvollziehen. Zwar hat sich der Lizenznehmer gemäß § 4 Nr. 3 Lizenzordnung (LO) der DFL dem Regelwerk des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) und damit auch der allgemeinen Vorschrift, das Vereinsemblem frei von Werbung zu halten, zu unterwerfen. Allerdings erteilte der DFB dem RB Leipzig erst Mitte April problemlos eine Drittligalizenz. Damit dürfte es keinerlei Bedenken im Bezug auf das Vereinslogo gegeben haben. Die abweichende Auffassung der DFL erscheint unter diesem Aspekt unplausibel. Ebenso kritisch ist die Auflage der Beitragssenkung. Sie widerspricht der in Artikel 9 Grundgesetz (GG) verankerten Vereinsautonomie. Lediglich das Argument der Sittenwidrigkeit könnte bei einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 800 EUR vorgebracht werden. Demnach müsste die Beitragshöhe gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstoßen. Dies bleibt zweifelhaft. Schließlich bemängelt die DFL, beim RB Leipzig stehe die Zusammensetzung der Führungsriege nicht im Einklang mit den DFB-Statuten. So ist nach der 50+1-Regel, welche in § 16c Abs. 2 der Satzung des DFB verankert ist, Kapitalanlegern verboten, die Stimmenmehrheit bei der vom Fußballverein ausgegliederten Kapitalgesellschaft innezuhaben. Der RasenBallsport Leipzig e.V. ist hingegen, wie der Namenszusatz schon sagt, ein Verein und keine Kapitalgesellschaft.

Sollen durch die Auflagen lediglich Hürden für den aufstrebenden und finanzstarken RB Leipzig geschaffen werden? Leider ist das Verfahren nicht hinreichend transparent, als dass solch eine Frage ernsthaft aufgeworfen werden könnte. Bleibt abzuwarten, ob sich die ambitionierten Leipziger den Auflagen beugen, um das heiß ersehnte Ziel der 1. Bundesliga alsbald zu erreichen oder auf rechtlichem Wege um die Lizenz ringen werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask