Oberverwaltungsgericht Bremen – Kostenbeteiligung der DFL bei Polizeieinsätzen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen sieht die DFL in der Pflicht, sich an den Mehrkosten für sog. Risikospiele zu beteiligen. Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hatte noch im vergangenen Jahr im Mai einen Gebührenbescheid der Hansestadt Bremen aufgehoben und die DFL aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung für Mehrkosten, die dem Land durch Polizeieinsätze entstehen, wenn sog. Risikospiele gesichert werden müssen, entlassen. Die DFL hatte argumentiert, das Sichern solcher Spiele, sei Aufgabe des Staates und entsprechende Kosten könne der Staat nicht abwälzen. Im Konkreten geht es in dem Rechtsstreit, der wegweisend ist, um ein Spiel dieser Höchst-Riskoklasse, nämlich um das Spiel Bremen gegen den Hamburger SV. Anlässlich des Spiels im April 2015 kam es zu einer Massenschlägerei zwischen den Fans der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Polizei war überobligatorisch im Einsatz. Die ansonsten regelmäßig anfallenden Einsatzstunden für die Beamten des Polizeidienstes von 200 bis 250 waren um ein Vielfaches auf 9.537 überschritten worden.

Auch das OVG sieht die Sorge für Ordnung und Sicherheit als eine Kernaufgabe des Staates an. Das entbinde aber nicht reflexartig die DFL bzw. den DFB e.V. von einer Kostenbeteiligung. Immerhin sei das Geschäft „Fußball“ wirtschaftlich für die Vereine, aber auch die DFL und den DFB e.V. so lukrativ, weil der Schutz in dem Maße gewährt werde, wie es der Staat tut.

Der Verband hat Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angekündigt und argumentiert, dass nicht der Fußball „Schuld“ sei. Die Gewalt gehe originär nicht vom Sport aus, so u.a. der DFL-Präsident Dr. Rauball, der zitiert wird, dass der Fußball „nicht Verursacher von Gewalt“ sei.

Wir werden abwarten, wie das BVerwG  entscheidet.

Steffen Lask