Strafrechtliche Ermittlungen gegen HSV-Vorstand

Die Staatsanwaltschaft Hamburg soll Ermittlungen gegen den Vorstand des Hamburger SV wegen einer „zweckwidrigen Verwendung“ von Fananleihen eingeleitet haben. Der Eingang einer entsprechenden Strafanzeige wurde bereits bestätigt. Inhalt dieser soll die Zweckentfremdung von 17.5 Millionen EUR sein. Das Kapital wurde ursprünglich für den Bau des HSV-Campus, eines geplanten Nachwuchszentrums, eingesammelt, soll hingegen zur Sanierung der Vereinsfinanzen genutzt worden sein.

Der Anzeigeerstatter, Klaus Meetz, 68, stellte bereits kürzlich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, welcher die Eintragung der neuen HSV-Plus-Satzung ins Vereinsregister tätigen sollte. Damit blockierte er den Start von HSV-Plus. Dietmar Beiersdorfer, künftiger Vorstandsvorsitzender des Hamburger SV, ist deshalb bis auf Weiteres nicht berechtigt, Vertragsverhandlungen zu führen oder gar Verträge zu unterzeichnen.

„Die Planungen für den HSV-Campus sind bereits weit fortgeschritten. Dabei hat sich der HSV zu keinem Zeitpunkt in Widerspruch zu den Angaben zur geplanten Verwendung des Emissionserlöses im Wertpapierprospekt gesetzt“, erklärte Carl-Edgar Jarchow, noch Vorstandsvorsitzender. „Wir können nur vermuten, dass versucht wird, dem HSV bewusst Schaden zuzufügen.“

Bleibt abzuwarten, ob sich Klaus Meetz als Störenfried entpuppt oder tatsächlich Fangelder veruntreut wurden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask