Erneut – Sexueller Missbrauch: Handballtrainer vor Gericht

Ein 53-jähriger Handballtrainer aus Fellbach muss sich ab heute wegen sexuellen Missbrauchs in über 100 Fällen vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Es werden ihm Taten aus einem Zeitraum von 2006-2021 vorgeworfen.

Der Trainer soll in diesem Zeitraum Kinder und Jugendliche, zu denen er Kontakt als Trainer hatte, sexuell missbraucht haben.
Die Anklage umfasst mehr als 500 Anklagepunkte. Darunter befindet sich sowohl schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und, da der Mann seine Handlungen teilweise sogar auf Video aufgenommen haben soll, Besitz von kinder- und jugendpornographischem Material.
Dieses Videomaterial sei bei einer Durchsuchung der Wohnräume des Angeklagten sichergestellt worden. Bei den Opfern handelt es sich wohl ausschließlich um Jungen.

Der Verein hatte sich in einer Stellungnahme im Dezember 2021 an die Betroffenen und die Öffentlichkeit gewandt.
Er drückte tiefstes Bedauern und sein Mitgefühl für die Opfer aus, bedankte sich gleichzeitig jedoch auch für den Mut der Opfer, sich zu öffnen und so an der Aufklärung der Fälle beizutragen.

Erst seit 2019 gibt es im Verein Vertrauenspersonen, die sowohl Aus- und Fortbildungen zum Erkennen von sexualisierter Gewalt abgeschlossen haben. Dennoch will der Verein in Zusammenarbeit mit dem Verband und der Stadt, die Präventionsarbeit weiter voranbringen, um solche schrecklichen Taten zu verhindern.

Solche Taten sind grauenvoll und zeigen immer wieder, dass dies leider auch im Sport keine Einzelfälle sind. Mit immer größerer öffentlicher Aufmerksamkeit und weiterer sorgfältiger Prävention wird es hoffentlich gelingen, solche Straftaten besser zu verhindern.

Severin Lask / Steffen Lask

Neues im Fall Kraus

Zuletzt sprach die Anti-Doping-Kommission des DHB „Mimi“ Kraus vom behaupteten Anti-Doping-Regelverstoß frei. Der Handballnationalspieler soll drei sog. Kontroll- und Meldeverstöße begangen haben, welche in der Regel nach den gültigen Anti-Doping-Statuten zur Dopingsperre führen. Das urteilsprechende Gremium hatte jedenfalls an einem der vorgeworfenen Fehltritte Zweifel, da für den Ausfall jener Kotrolle der Grund eine defekte Haustürklingel gewesen sei. Die NADA wiederum bezweifelte letzteres und legte entsprechende Rechtsmittel ein.

Nach einiger Zeit des medialen Stillstands in der Sache hat sich die nächste „Instanz“ gebildet. Ein ad-hoc-Schiedsgericht unter Vorsitz von Ullrich Haas, Züricher Jura-Professor und CAS-Schiedsrichter, soll die Streitigkeit entschieden werden. Ein solches Gericht ist nicht staatlich, sondern rein privat konstituiert. Es obliegt den Beteiligten, die Richter zu bestimmen. Ein entsprechender Schiedsspruch hat indes die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Wann verhandelt wird, steht noch nicht fest. Bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Angelegenheit noch entwickelt. Zu wünschen ist – sowohl für Kraus, als auch für die NADA – eine alsbaldige Klärung der Umstände.

Hintergrund im Fall Kraus: 1, 2, 3, 4.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask