Strafantrag gegen HSV-Flitzer! Plus Haftung?

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Die Fan-Attacke gegen Franck Ribéry könnte für den Stadionflitzer, der sich beim DFB-Pokal-Spiel zwischen dem Hamburger SV und dem FC Bayern München einen Spielfeldausflug erlaubte, teuer zu stehen kommen. Der HSV hat Strafanzeige erstattet. Der scheinbar alkoholisierte Anhänger stürmte in der Nachspielzeit auf den bayerischen Mittelfeld-Star zu, schlug ihm seinen HSV-Schal ins Gesicht und beleidigte den Franzosen mittels obszöner Gesten.

„Das darf nicht passieren, aber es ist nicht so schlimm. Nach dem Spiel ist immer alles vorbei“, so der Angegriffene selbst.

 

Den HSV dürfte vom DFB eine Geldstrafe erwarten, an der der Flitzer beteiligt werden soll.

„Eventuell wird er auch die kompletten Kosten übernehmen müssen. Wir werden ihn nochmal vernehmen. Fest steht, dass er ein Stadionverbot bekommen wird“, erklärte HSV-Fanbeauftragter Joachim Ranau.

 

Ganz grundsätzlich haben Vereine als private Veranstalter von Sportevents verbandsrechtlich für die Sicherheit Sorge zu tragen. Im Fußball haften sie gem. § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, soweit sie gastgebend sind, auch für ihre Fans und Zuschauer – und das verschuldensunabhängig nach dem sog. strict-liability-Prinzip! Allerdings kann ein Veranstalter im Fall der Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen Zuschauerfehlverhaltens – hier der Platzsturm – den Verursacher – hier den Flitzer – in Regress nehmen. Entscheidende Frage wird hier aber sein, inwieweit sich der HSV ein etwaiges Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Bei ausreichender Absicherung durch Ordner und Sicherheitskräfte wäre der Zwischenfall unterblieben, oder?

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Eskalation bei EM-Quali-Spiel in Belgrad

Während die UEFA in der Regel darauf bedacht ist, politische Kontrahenten auf unterschiedliche Qualifikationsgruppen zu verteilen, fand der Zwist zwischen Albanien und Serbien offensichtlich keine Berücksichtigung. Beide Länder konkurrieren in der Gruppe I im Kampf um die begehrten EM-Startplätze 2016. Dementsprechend fand am Dienstagabend das erste von zwei angesetzten Begegnungen zwischen den Balkanstaaten statt. Und es kam, wie es hätte kaum schlimmer kommen können. Nach zahlreichen kürzeren Unterbrechungen fand die Partie ihren Höhepunkt, als in der 42. Minute eine Drohne samt einer sog. „Großalbanien“-Fahne ins Stadion in Belgrad schwebte. Daraufhin brach ein Chaos aus, Spieler schlugen aufeinander ein, gewaltbereite Fans stürmten das Spielfeld, die albanische Elf weigerte sich weiterzuspielen. Spielabbruch.

Die UEFA hat sowohl gegen den serbischen als auch gegen den albanischen Fußballverband umfangreiche Disziplinarverfahren eingeleitet. Ermittelt wird mitunter in Sachen Platzsturm, Zuschauerausschreitungen, mangelhafter Ordnungsdienst, Einsatz von Feuerwerksraketen, Weigerung weiterzuspielen und Zeigen der Flagge als „unerlaubtes Banner“. Die Verhandlungen vor der Disziplinarkammer wurden auf den 23. Oktober anberaumt.

Brisanterweise soll der Bruder des albanischen Regierungschefs die Drohne gesteuert haben. Laut Medienberichten sei er inzwischen festgenommen worden.

„Fußball sollte niemals für politische Botschaften benutzt werden. Ich missbillige zutiefst, was letzten Abend in Belgrad geschehen ist“, so FIFA-Boss Joseph Blatter via Twitter. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Dennis Cukurov