Boris Becker für schuldig befunden

Der 54-jährige wurde am Freitag, den 08.04.2022, vor einem Londoner Gericht von den Geschworenen für schuldig befunden. Becker soll seinem Insolvenzverwalter Vermögenswerte vorenthalten haben.
Die Geschworenen-Jury sprach Becker in vier Anklagepunkten schuldig. 
Nun könnte dem Ex-Tennisstar und jüngstem Wimbledon-Sieger eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe drohen, einige Experten des englischen Strafrechts sprechen von bis zu sieben Jahren, obwohl das übersetzt erscheint. Das Strafmaß wird am 29.04.2022 von der Richterin verkündet werden.

Die Jury entschied, dass Becker große Summen Geld auf anderen Konten versteckt haben soll. Ferner habe er nicht ordnungsgemäß angegeben, dass er Eigentümer einer Immobilie in seiner Heimatstadt in Baden-Württemberg sei. Außerdem habe er nicht einen Kredit in Höhe von ca. 800.000 Euro und ein Aktiendepot offengelegt.

Beckers Verteidiger machte deutlich, dass Becker sich nie selbst um seine finanziellen Angelegenheiten gekümmert, Verträge nicht gründlich gelesen und Rechnungen nie selbst bezahlt habe. Er habe sich in solchen Angelegenheiten immer auf seine Finanzberater verlassen.
Becker erläuterte in Ansätzen, wie sein einstiges Vermögen in Höhe von ca. 50 Millionen Euro verschwinden konnte – eine teure Scheidung, viel Geld für seine Kinder, ein Anwesen in Wimbledon, welches jährlich eine viertel Million Euro verschlinge und auch ansonsten ein sehr exzessiver Lebensstil.
Dazu kamen in seinen früheren Jahren einige Fehlinvestitionen in verschiedene Firmen.

Nun bleibt abzuwarten, ob Boris Becker am 29.04.2022 tatsächliche zu einer Haftstrafe verurteilt wird.

Severin Lask / Steffen Lask

Der Fall des Felix Sturm – vom Boxstar zur Gefängnisstrafe

Felix Sturm wurde am Freitag, den 30.04.2020, zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Landgericht in Köln sprach den 41-Jährigen wegen versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung, wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz und wegen Körperverletzung schuldig.

Ursprünglich war Felix Sturm vorgeworfen worden, dass er zwischen 2008 und 2015 Steuern in Höhe von 5,8 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust habe. Während des Prozesses schrumpfte der ihm vorgeworfene Betrag auf 1 Million Euro. Außerdem beschränkten sich die Vorwürfe auf die Jahre 2008 bis 2010 und das Jahr 2013. Die weitergehenden Vorwürfe andere Festsetzungszeiträume betreffend wurden vom Gericht eingestellt. 

Aus sportrechtlicher Sicht durchaus bemerkenswerter ist die Verurteilung nach den Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes. Denn Felix Sturm ist durch diese Verurteilung der erste Spitzensportler, der wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz ins Gefängnis muss. Dieses Urteil könnte der Beginn einer durchaus härteren Rechtssprechung gegenüber Dopern sein. Sturm hatte zwar während des Verfahrens immer wieder betont, nicht vorsätzlich das verbotene Mittel Stanozolol zu sich genommen zu haben. Der Richter schenkte diesen Bekundungen keinen Glauben, da Felix Sturm behauptete, dass die Substanz durch starken Fleischkonsum in seinen Blutkreislauf gekommen sei. Diese Verteidigungsstrategie ist durchaus bekannt und war bislang teilweise auch schon erfolgreich, aber in diesem Fall hätte sich die Verteidigung besser informieren sollen, da Stanozolol nicht in der Tierhaltung von Rindern, Schweinen oder Hühnern eingesetzt wird. 

Sturm wurde ferner wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung verurteilt. Das Gericht nahm nämlich an, dass durch sein Dopingvergehen keine rechtfertigende Einwilligung des Kontrahenten Fjodor Tschudinov in die wechselseitigen Körperverletzungen vorlag und Sturm somit den Tatbestand der Körperverletzung, § 223 StGB rechtswidrig und schuldhaft erfüllt hatte.

In seiner Urteilsbegründung machte der Richter auf die Schwierigkeiten, die der Boxsport mit dem Doping habe, aufmerksam. Denn nicht nur der Umgang des BDB (Bund Deutscher Berufsboxer) mit Dopern ist ungewöhnlich, sondern auch die verschiedenen Weltverbände des Boxens haben keine einheitlichen Regularien, die Dopingkontrollen betreffen. Dies ist ein Grund warum die NADA (Nationale Anti Doping Agentur) keine Dopingproben mehr vom BDB entgegennimmt. Dazu kommt, dass der BDB nie den WADA-Code zur Dopingbekämpfung unterzeichnet hat. Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass Felix Sturm trotz positiver A- und B-Probe nie vom Verband sportrechtlich gesperrt wurde. Der Verband begründete dies eher fadenscheinig mit einem Nicht-Kämpfen-Können aufgrund einer Verletzung von Felix Sturm nach dem besagten Fight. Thomas Pütz, der Präsident des Verbands, zeigte sich über die Verurteilung von Felix Sturm „schockiert“.  

Die NADA dagegen begrüßte das Urteil. Es sei wegweisend und diene als Abschreckung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche ab Verkündung mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden. Man wird sehen, ob das umstrittene Anti-Doping-Gesetz fünf Jahre nach seiner Einführung nach und nach in den Gerichtsalltag Einzug halten wird.

Severin Lask / Steffen Lask