Schwenker – Freispruch teilweise durch BGH aufgehoben

Der Freispruch des ehemaligen THW-Kiel Managers Schwenker ist auf die Revision der Staatsanwaltschaft teilweise aufgehoben worden. Ihm und dem früheren Trainer, Serdarusic waren Manipulationen durch Schiedsrichterbestechung vorgeworfen worden. Das Landgericht Kiel hatte beide freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen den Freispruch eingelegt und zunächst die vollständige Aufhebung des Urteils beantragt. Später hat sie die Revision jedoch beschränkt, in dem sie diese teilweise zurücknahm. Das Urteil gegen Serdarusic ist danach rechtskräftig geworden. Die ursprünglich erhobenen Vorwürfe der Spielmanipulation sind vom Tisch. Sie waren nach der teilweisen Rücknahme der Revision nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem BGH. Das freisprechende Urteil ist vom BGH jedoch aufgehoben worden, soweit das Urteil des Landgerichts Kiel eine im Jahre 2009 zwischen dem THW Kiel und Serdarusic geschlossene Freistellungsvereinbarung strafrechtlich zu bewerten hatte. Hier könne der BGH aufgrund der lückenhaften Begründung im Urteil nicht ausschließen, ob sich Schwenker nicht doch durch die Unterzeichnung strafbar gemacht haben könnte. Bezüglich dieses Punktes muss die sache neu verhandelt werden vor dem Landgericht Kiel.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt