FC Barcelona zieht vor den Int. Sportgerichtshof

Fußball II

Wie einer Internetbekanntmachung des Internationalen Sportgerichtshofes zu entnehmen ist, hat der FC Barcelona nunmehr offiziell beantragt, das von der FIFA im April diesen Jahres auferlegte Transferverbot aufzuheben oder hilfsweise jedenfalls zu mildern. Die Transferschranke gilt für die nächsten zwei Transferperioden. Die Sommertransferperiode 2014 blieb von der Sanktion unberührt, da der spanische Topklub bereits nach Bekanntgabe FIFA-interne-Berufung einlegte und dies aufschiebende Wirkung hatte. So konnte u.a. Marc-André ter Stegen verpflichtet werden. Grund der strengen Gangart des Weltfußballverbandes waren „Verstöße im Zusammenhang mit dem internationalen Transfer und der Registrierung von Spielern unter 18 Jahren.“

Angekündigt wurde sogleich, dass eine erste Anhörung bereits am 5. Dezember stattfinden wird und eine Entscheidung noch im laufenden Jahr fallen soll. Damit besteht für die Katalanen die Hoffnung, womöglich im kommenden Wintertransferfenster, das regulär vom 1. bis zum 31. Januar läuft, ins Transfergeschehen eingreifen zu können.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Rücktritt aus Nationalmannschaft: Verhältnis Klub und Nationalteam

Nach den Rücktritten von Philipp Lahm, Per Mertesacker, Miroslav Klose, Xabi Alonso und Franck Ribéry rückt die Thematik des Verhältnisses zwischen Klub und Nationalteam ins Licht. Müssen die Vereine, als Hauptarbeitgeber ihre Spieler für internationale Länderspiele abstellen? Ist der einzelne Sportler gezwungen, für die Nationalmannschaft aufzulaufen? Letzteres behauptet Michel Platini, der seinem Landsmann Ribéry beim FC Bayern München eine Spielsperre androht, sollte er nicht mehr für Frankreich spielen.

Zunächst zur Ausgangsfrage. Im Handball gibt es momentan sportrechtlich gesehen Bewegung. Die Abstellungsverpflichtung an die Nationalkader, die den Klubs jegliche Entschädigungszahlungen abspricht, gerät ins Wanken. Das Landgericht Dortmund urteilte zuletzt, dass die Verpflichtung aus kartellrechtlicher Perspektive den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position darstelle.

Beim Fußball war das unentgeltliche Abstellen ebenfalls gang und gäbe. Der Weltfußballverband (FIFA), dem ebenfalls eine Monopolstellung zukommt, lenkte erst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen ein. Problembehaftet sind insbesondere Verletzungen, die sich Spieler bei Länderspielen zuziehen und deshalb ihren Teams nicht zur Verfügung stehen können. Zwar gibt es auch hier inzwischen Entschädigungsregelungen, die jedoch – wie aktuell im Fall Sami Khedira, bei dem sich Real Madrid und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegenseitig die Schuld für die Verletzung zuschieben – immer wieder für Konflikte sorgen.

Nicht nur die Verletzungen, sondern die grundsätzlich mit internationalen Einsätzen einhergehenden Strapazen „mindern“ die Belastbarkeit und die Physis der Athleten. Reisen, mangelnde Regeneration, womöglich ein anderes Spielsystem, das der Nationaltrainer verfolgt, dürften den Klubbetreibern nicht schmecken. Allerdings besteht hier die klare Linie, denn das Abstellen ist gemäß Pkt. 1 Nr. 2 des Anhangs I des FIFA-Statuts zwingend. So ist auch die Anreise des Spielers bei Einladung zwingend. Allerdings bezieht sich letzteres auf eine allgemeine Abstellungspflicht und ist adressiert an die Vereine und nicht die Spieler selbst. Somit dürfte auch die zweite Frage beantwortet werden können: Eine Pflicht des Fußballspielers, für sein Land aufzulaufen, besteht – auch wenn es meist als Ehre wahrgenommen und als zusätzliche Bühne genutzt wird – nicht. Im Übrigen dürfte Platini sein Statement aus der Sicht hinterfragen müssen, als dass er mit den Rücktrittsbekundungen von Lahm & Co. keine weiteren Probleme hatte. Lahm ist 30, Alonso 32, Ribéry 31. Gleiches muss auch gleich behandelt werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

FIFA-Finanzprüfer festgenommen

Canover Watson, hochrangiger Funktionär des Weltfußballverbands (FIFA), wurde Ende vergangener Woche in seiner Heimat, den Cayman Islands, wegen Korruptions- und Geldwäscheverdachts festgenommen, ist inzwischen jedoch gegen Kaution wieder auf freiem Fuß. Watson ist Mitglied einer achtköpfigen Audit- und Compliance-Kommission der FIFA und mit der Finanzaufsicht betraut. Scheint so, als wurde die Stelle falsch besetzt.

Grund der vorübergehenden Verhaftung soll ein Vertrag über ein Kartenabrechnungssystem in öffentlichen Krankenhäusern sein. Der Verdächtige bestreitet jegliches Fehlverhalten. Sowohl der Vorsitzende der Finanzkommission, Domenico Scala, als auch die Nord- und Zentralamerikanische und karibische Fußballkonföderation (CONCACAF) haben zur Klärung des Sachverhalts aufgefordert und erwarten eine „vollständige Überprüfung“.

Bleibt abzuwarten, ob Watson dem Verdacht trotzen und eine schlüssige Erklärung liefern kann. Dem besonders in letzter Zeit stark gebeutelten FIFA-Image tut die neuerliche Meldung in jedem Fall nicht gut.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

BFV vs. Franken-Elf

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat ein sportrechtliches Verfahren gegen Spieler der Franken-Elf eingeleitet. Hintergrund ist, eine Franken-Nationalmannschaft aufzustellen und wettbewerbsfähig zu machen.

Um diesen, auf den ersten Blick wohl scherzhaft anklingenden Gedanken zu verstehen, muss das System des Sports, insbesondere des Fußballs aufgezeigt werden. Es gilt das monopolbildende Ein-Platz-Prinzip, welches für jedes Bundesland nur einen Landessportbund und für jede Sportart nur einen Spitzenverband zulässt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) stellt im deutschen Fußball den Spitzenverband dar, der BFV ist als Fachverband des Landes Bayern dort Mitglied. Dies setzt sich auf europäischer (UEFA) und weltweiter (FIFA) Ebene fort. So sollen einheitliche Regelungen und die Vergleichbarkeit von sportlichen Leistungen im Wettkampf ermöglicht werden.

So weit, so gut. Neben der FIFA hat sich allerdings ein zweiter, konkurrierender Weltfußballverband organisiert. Die Confederation of Independent Football (CONIFA) vereinigt Fußballteams von Minderheiten und nicht anerkannten Staaten. Bei der diesjährigen (Parallel-)Weltmeisterschaft traten u. a. Kurdistan FA, Darfour United, Abkhazia FA sowie der Sieger Countea de Nissa FA an. Daneben gibt es weitere „Nationalmannschaften“ wie die der Franken.

Die Existenz der CONIFA an sich widerstrebt dem monopolbildenden Ein-Platz-Prinzip nicht. Problematisch wird es, wenn einzelne Spieler oder Funktionäre in beiden Organisationen aktiv werden. Beim Spiel der fränkischen Auswahl gegen FA Raetia sollen Spieler nominiert worden sein, die sich parallel im Organisationsstrang des DFB engagieren. Dies dürfte letztlich der Grund sein, weshalb der BFV nunmehr gegen einzelne Spieler der Franken-Elf vor dem Sportgericht vorgeht.

Bereits vor der Partie gegen die schweizerische Regionalmannschaft wies die Rechtsabteilung des BFV alle Spieler schriftlich darauf hin, dass „Auswahlspiele, bei denen Spieler unterschiedlicher Mannschaften mitwirken, grundsätzlich nur vom Verband durchgeführt werden.“ Zudem warnte der BFV auf der offiziellen Website: „Der Bayerische Fußball-Verband weist darauf hin, dass die Teilnahme an dem Spiel für Mitglieder des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) strikt untersagt ist. Eine Teilnahme wird sportgerichtlich verfolgt und kann bestraft werden.“

Zumindest Martin Driller, ehemaliger Bundesligaprofi, ließ die Drohung kalt und fürchtet nicht um seine DFB-Trainerlizenz. „Die können sie mir gerne nehmen, wenn sie die brauchen“, so der 44-Jährige. Bleibt abzuwarten, wie viele Spieler von den rechtlichen Schritten betroffen sind und wie sich diese Angelegenheit entwickelt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Zweifelhaftes FIFA-Dopingkontrollsystem II (Forts.)

Bereits im Vorfeld der Weltmeisterschaft in Brasilien wurde viel diskutiert, ob und wie effektiv Dopingkontrollen bewältigt werden könnten. Zum ersten Mal in der Geschichte stand im Austragungsort kein Anti-Doping-Labor zur Verfügung. Stattdessen sollte ein Anti-Doping-Labor in Lausanne, Schweiz die Aufgabe übernehmen. Vor den Halbfinals präsentierte der Weltfußballverband (FIFA) nun ihre Analyseergebnisse: 777 Tests, davon 232 während der Endrunde, kein einziger Dopingfall. Sollte bis zum Finale zudem keiner hinzukommen, dürfte sich die FIFA über die fünfte dopingfreie WM freuen.

Ob die Zahlen allerdings die Realität widerspiegeln, dürfte zumindest unter 3 Gesichtspunkten fraglich bleiben. Kritisch ist zum einen, dass die FIFA wohl jede Mitwirkung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ablehnt. „Es gibt kein unabhängiges Beobachterprogramm, das ist das Entscheidende. Wenn sie alles in Eigenregie machen und keine externe Kontrolle zulassen, ist das alles hinfällig“, sagte Sörgel, Pharmakologe und Dopingexperte gegenüber Medienvertretern. Zum anderen sollen zwar alle Proben innerhalb von 60 Stunden analysiert worden sein. Transportbeschädigungen, Verzögerungen oder Verluste auf der gut 9000 km langen Luftstrecke jedoch sind zumindest denkbar. Auf Nachfrage wurde darüber hinaus eingeräumt, dass keinerlei unangekündige Trainingskontrollen stattgefunden hätten. Sörgel: „Natürlich funktioniert Doping auch zwischen den Spieltagen. EPO in Niedrigdosierung oder geschickt gemischt, ist nur ein paar Stunden nachweisbar und damit ein gewaltiges, ungelöstes Problem.“

Letztlich: Ist das Dopingkotrollsystem der FIFA lediglich ein Alibiprogramm? Angesichts der Bestechungs- und Verschleierungsdebatten, die in den letzten Tagen und Wochen verlautbart wurden, sei diese polemische Frage gestattet.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask