Kleine Anfrage bezüglich der Datei „Gewalttäter Sport“

Laufband III

Die Bundestagsabgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zum Ende des letzten Jahres von der Bundesregierung im Rahmen einer sog. Kleinen Anfrage umfassende Auskunft im Bezug auf die Datenschutzproblematik der Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) erbeten.

Die DGS ist eine Verbunddatei, die 1994 errichtet wurde. Sie wird von der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) geführt, die beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sitzt, und soll die Polizei bundesweit in die Lage versetzen, „zielgerichtet polizeiliche Maßnahmen zu treffen und dabei zwischen Störern und Nichtstörern zu unterscheiden“. Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen („BKADVEV“ vom 04.06.2010, BGBl. I S. 716) ist die Speicherung von personenbezogenen Daten in der DGS rechtmäßig geworden (vgl. BVerwG, 09.06.2010, 6 C 5.09). Grundsätzlich werden in der Verbunddatei „Daten solcher Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen der folgenden Straftaten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder die deswegen rechtskräftig verurteilt worden sind:

  • Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
  • Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
  • Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
  • Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
  • Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB)
  • Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB)
  • Raub- und Diebstahlsdelikte
  • Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB)
  • Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB)
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)“.

Die vorgenannten Bundestagsabgeordneten und die Fraktion führen unter Berufung auf mehrere Fanorganisationen u.a. verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die Errichtungsanordnung der Datei, datenschutzrechtliche Bedenken sowie Bedenken hinsichtlich der fehlenden Informationspflicht bei einer Eintragung in die Datei, der Länge der Speicherfristen sowie der Ausschreibungsanlässe an. Insgesamt hat die Bundesregierung 39 Fragen zu beantworten.

Die Kleine Anfrage liegt dem parlamentarischen Recht zu Grunde, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Kleine Anfragen werden ohne Beratung im Bundestag schriftlich beantwortet.

Eskalation bei EM-Quali-Spiel in Belgrad

Während die UEFA in der Regel darauf bedacht ist, politische Kontrahenten auf unterschiedliche Qualifikationsgruppen zu verteilen, fand der Zwist zwischen Albanien und Serbien offensichtlich keine Berücksichtigung. Beide Länder konkurrieren in der Gruppe I im Kampf um die begehrten EM-Startplätze 2016. Dementsprechend fand am Dienstagabend das erste von zwei angesetzten Begegnungen zwischen den Balkanstaaten statt. Und es kam, wie es hätte kaum schlimmer kommen können. Nach zahlreichen kürzeren Unterbrechungen fand die Partie ihren Höhepunkt, als in der 42. Minute eine Drohne samt einer sog. „Großalbanien“-Fahne ins Stadion in Belgrad schwebte. Daraufhin brach ein Chaos aus, Spieler schlugen aufeinander ein, gewaltbereite Fans stürmten das Spielfeld, die albanische Elf weigerte sich weiterzuspielen. Spielabbruch.

Die UEFA hat sowohl gegen den serbischen als auch gegen den albanischen Fußballverband umfangreiche Disziplinarverfahren eingeleitet. Ermittelt wird mitunter in Sachen Platzsturm, Zuschauerausschreitungen, mangelhafter Ordnungsdienst, Einsatz von Feuerwerksraketen, Weigerung weiterzuspielen und Zeigen der Flagge als „unerlaubtes Banner“. Die Verhandlungen vor der Disziplinarkammer wurden auf den 23. Oktober anberaumt.

Brisanterweise soll der Bruder des albanischen Regierungschefs die Drohne gesteuert haben. Laut Medienberichten sei er inzwischen festgenommen worden.

„Fußball sollte niemals für politische Botschaften benutzt werden. Ich missbillige zutiefst, was letzten Abend in Belgrad geschehen ist“, so FIFA-Boss Joseph Blatter via Twitter. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Dennis Cukurov