Geht die Dopingjagd zu weit?

Doping II

Am Fall Kraus zeichnet sich derzeit ein Exempel, welches die Dopingkontrollmaßnahmen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) beleuchtet. Nicht die Verwendung unerlaubter Substanzen, sondern Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse wurden dem Handballprofi zum Verhängnis und führten zu einer vorläufigen Suspendierung. Athleten haben fortwährend Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations und Management System (ADAMS) einzutragen. Dadurch sollen etwaige Dopingvergehen außerhalb von Wettkämpfen verhindert werden. Ein Blick auf die Details des Meldesystems macht deutlich, dass umfassende Informationen eingeholt werden. So sollen betroffene Sportler mitunter den Erstwohnsitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort, die E-Mail-Adresse, Festnetz- und Mobilfunknummer, Ort und Zeit des Trainings und der Trainingslager übermitteln. Regelmäßige Tätigkeiten unterliegen einer Quartalsmeldung.

Diese Pflichten, denen die Athleten gerecht werden müssen, lassen die Frage aufkommen, ob die Maßnahmen der NADA notwendig oder ungerechtfertigt sind. Geht die NADA zu weit oder sind solch strenge Vorgaben unumgänglich, um einen dopingfreien Sport gewährleisten zu können?

Jedenfalls stößt das Anti-Doping-Programm auf Kritik, nicht nur bei Athleten, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Tatsächlich erscheint ein Grundrechtseingriff nicht abwegig. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Die NADA weicht der Kritik unter Verweis auf die gültigen Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) aus. „Ein effektives und qualitativ auf hohem Niveau stehendes Kontrollsystem braucht unangekündigte, unberechenbare Kontrollen“, so die Stellungnahme: „Sie sind auch für die Athleten die einzige Chance, um dem oft geäußerten Generalverdacht zu begegnen und nachzuweisen, dass sie sauber ihren Sport betreiben.“

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Real vs. DFB

Die Supermarktkette Real hat die Löschung des Adler-Logos des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) als Marke beantragt. Der DFB hatte zuvor eine einstweilige Verfügung gegen Real auf Untersagung des Verkaufs von Artikeln mit dem nunmehr im Mittelpunkt stehenden Adler-Logo beantragt. Eine diesbezügliche Entscheidung des Landgerichts München I soll am 7. August verkündet werden.

Staatswappen und andere staatliche Hoheitssymbole der Bundesrepublik Deutschland sind ein absolutes Schutzhindernis. Sollte der Adler, der die deutschen Fußballtrikots ziert, als ein solches eingestuft werden, könnte der Markenschutz aufgehoben werden. Exklusive Vermarktungsrechte würden erlöschen. Der DFB argumentiert hingegen, es handele sich nicht um staatliche Symbole, sondern um das Verbandswappen, welches seit den 1920er Jahren bestünde.

Womöglich könnte das europäische Markenrecht, wonach die Nutzung eines Hoheitszeichens mittels Ausnahmegenehmigung möglich ist, als Schutzschild dienen. „Da die Bundesrepublik gehalten ist, sich richtlinienkonform zu verhalten, müsste dies auch in Deutschland akzeptiert werden, vorausgesetzt, die Bundesrepublik hat eine Genehmigung erteilt oder holt dies noch nach“, so Prof. Dr. Peter Krebs.

Bleibt abzuwarten, wie sich der Markenrechtsstreit entwickelt. Im Falle eines Real-Obsiegens dürften wohl niedrigere Trikotpreise in Aussicht stehen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

FIFA testet 7 Costa Ricaner

Bei der Weltmeisterschaft in Brasilien spielen die süd- und mittelamerikanischen Teams groß auf, von den europäischen Spitzenvertretern hingegen sind schon nach der Vorrunde nicht mehr allzu viele übrig. Der Weltfußballverband (FIFA) scheint sich bei ihren Dopingkontrollen an den Spielresultaten zu orientieren. Eine anderweitige Erklärung hinsichtlich des Vorgehens nach dem Spiel Italien vs. Costa Rica scheint es nicht zu geben, oder doch?

Nach dem Überraschungssieg der Mittelamerikaner gegen den Weltmeister von 2006 kontrollierte die FIFA gleich 7 Spieler von Costa Rica. Üblich sind 2 Tests pro Mannschaft. Diese Abweichung rief sogleich prominente Kritiker auf den Plan. Maradona, argentinisches Fußballidol, sah darin einen Regelverstoß. „Vielleicht zahlen die großen Sponsoren ja nicht die versprochenen Summen, wenn Nationen wie Italien vorzeitig ausscheiden. Warum testet man 7 Costa Ricaner und nicht 7 Italiener“, so der Weltmeister von 1986. „Das ist gegen die Regeln. So etwas habe ich noch nicht erlebt.“ Auch auf Seiten von Costa Rica sorgte die Dopingkontrolle für Unmut. „Wir glauben an, akzeptieren und vertrauen den von der Fifa durchgeführten Dopingkontrollen, aber wir wollen eine Erklärung, warum so viele Spieler kontrolliert wurden“, erklärte Adrian Gutierrez, Funktionär des costa-ricanischen Verbands. Es werde befürchtet, dass die Nationalmannschaft des Dopings verdächtigt werde.

Ein Blick in die Doping Control Regulations for FIFA Competitions and Out of Competition dürfte allerdings alle Verschwörungstheorien beseitigen: „Nr. 3.1 – A minimum of two players from each competing team shall be tested at every match at which doping tests are to be carried out.“ Ein Regelverstoß liegt demnach nicht vor. Zudem erklärte die FIFA, die 5 zusätzlichen Tests hätten der Vervollständigung der Routinekontrolle gedient. Diese sollen nunmehr alle 736 Spieler absolviert haben.

Dennis Cukurov

GoalControl

„Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen sind endgültig. Dazu gehören auch das Ergebnis des Spiels sowie die Entscheidung auf -Tor- oder -kein Tor-„, so Regel 5 der Fußballregeln 2013/14 des Deutschen Fußball-Bunds (DFB).

Da die Autorität der Schiedsrichterentscheidung in den letzten Jahren jedoch durch zahlreiche strittige Situationen – u.a. Phantomtor im Bundesligaspiel Bayer 04 Leverkusen vs. TSG 1899 Hoffenheim – ins Schwanken geriet, hat der Weltfußballverband (FIFA) durch die Torlinientechnologie Abhilfe verschafft. Bei ihrem ersten Einsatz bei einer Fußballweltmeisterschaft hat sie sich nunmehr prompt bewehrt. Beim Vorrundenspiel Frankreich vs. Honduras erzielte Karim Benzema ein Tor, welches für das menschliche Auge wohl kaum zu erkennen wäre. Insbesondere weil der Ball den entscheidenden Impuls erst durch den honduranischen Torhüter bekam. Letztlich war „Brazuca“, wie der Spielball offiziell genannt wird, lediglich Millisekunden und Millimeter mit vollem Umfang hinter der Linie. Dank GoalControl blieben größere Diskussionen aus, ein reguläres Tor fand Anerkennung.

Zwar wisse Benzema „nicht, ob solch eine Technologie gut für den Fußball ist.“ Angesichts eines Szenarios ohne Torlinientechnologie und einer – glücklicherweise ausgebliebenen – neuerlichen Debatte, -Tor- oder -kein Tor-, dürfte festgestellt werden, dass der technische Fortschritt durchaus zu begrüßen ist. Passende Worte fand der ehemalige FIFA-Schiedsrichter Urs Meier: „Da sind die Schiedsrichter froh, dass wir endlich diese Technologie haben. Bravo FIFA.“ Dem bleibt nichts hinzuzufügen.

Dennis Cukurov