DFB-Ehemalige noch nicht aus dem Schneider

Die Staatsanwaltschaft hat nach Medienberichten Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main eingelegt. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Ex-DFB-Funktionäre u.a. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren nicht eröffnet. Gegen diesen Beschluss hat die Staatsanwaltschaft offenbar fristgerecht Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht muss nunmehr überprüfen, ob der Beschluss des Landgerichts rechtsfehlerfrei war oder nicht.

In meiner 20jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger gibt es wenige Beispiele, in denen das Gericht, nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, im Rahmen des sog. Zwischenverfahrens, ein Hauptverfahren nicht eröffnet und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hat und es hat keinen Fall gegeben – jedenfalls nicht bei mir – in dem die Staatsanwaltschaft das ohne Beschwerde – unwidersprochen – hinnimmt. Das Zwischenverfahren ist ein Verfahrensabschnitt, in dem ausschließlich nach Aktenlage ohne Öffentlichkeit entschieden wird. Da muss die Anklage schon gravierende Fehler aufweisen oder aber das zuständige Gericht verkennt völlig die Sach- und Rechtslage, wenn auf diese Weise eine Entscheidung vor der eigentlichen Hauptverhandlung getroffen wird.

Grundsätzlich – das weiß oder ahnt zumindest jeder – entscheidet das Gericht auf Grundlage einer öffentlich und mündlich geführten Hauptverhandlung, in der die Beweise gewürdigt, Zeugen und ggf. Sachverständige angehört und möglicherweise Urkunden verlesen werden. Dann gibt es Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung (Plädoyers) und die Angeklagten haben das letzte Wort und wird ein Urteil gesprochen.

Mal abwarten, zu welchem Ergebnis das Oberlandesgericht kommt; aus dem Schneider sind die Herrschaft Zwaniger & Co. noch nicht.

Steffen Lask