Dopingvergangenheit beim VfB Stuttgart und SC Freiburg 

Sowohl beim Freiburger Traditionsklub als auch beim Stuttgarter Bundesligisten soll (jedenfalls vor einigen Jahrzehnten) flächenmäßig gedopt worden sein. Ermittlungen einer Freiburger Evaluierungskommission sei zu entnehmen, „dass Doping in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs nur der individuellen Verantwortung einzelner Sportler überstellt war, sondern dass es über einzelne Sportverbände oder Sportvereine mitunter zentral organisiert und finanziert wurde“, so Kommissionsmitglied Dr. Singler. Medienberichten zufolge wurden Anzeichen dafür gefunden, dass bei den Fußballvereinen sowohl Anabolika als auch Clenbuterol zum Einsatz kamen. Besonders interessant erscheint der Umstand, dass der heutige Bundestrainer Joachim Löw im besagten Zeitraum sowohl beim VfB als auch in Freiburg als Spieler aktiv war. Allerdings sei laut Zwischenbericht „eine Zuordnung von Medikationen an einzelne, konkret zu benennende Spieler nach Auswertung der Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht möglich“.

Die Dopingenthüllungen berühren zwar nur die Vergangenheit, nicht die Gegenwart. Zudem dürften die nunmehr an die Öffentlichkeit vorgedrungenen Informationen den Fußballsport kaum diskreditieren. Indes sollte jenes Bild korrigiert werden, das lediglich die medienpräsenten „Doping-Sportarten“ Radsport und die Leichtathletik in einem unsauberen Licht darstellt. Doping ist ein Problem des Sports und nicht einzelner Sportarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DFB-Streit: FIFA mischt sich ein

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Theo Zwanziger, ehemaliger DFB-Präsident, und Wolfgang Niersbach, amtierender DFB-Präsident, stehen seit letztem Sommer in einer indirekten verbalen Auseinandersetzung. Hintergrund der gegenseitigen Anfeindungen ist die (wohl) sechsstellige DFB-Betriebsrente, die Niersbach vom deutschen Spitzenverband erhält; dabei ist der DFB-Präsidentschaftsposten ehrenamtlicher Natur. „Das ist Heuchelei. Der DFB ist schließlich ein gemeinnütziger Verband.“, zeigte sich Zwanziger empört. Niersbach konterte und der DFB zog nach, forderte Zwanziger auf, aus dem FIFA-Exekutivkomitee zurückzutreten. Er könne die Interessen des deutschen Fußballs nach solchen Aussagen nicht mehr angemessen vertreten. Zwanziger trotzte und trat nicht zurück. So weit, so gut.

Nun, wo es ruhig um die Situation der beiden Fußballfunktionäre wurde und Zwanziger ohnehin im Mai aus dem Weltverband-Gremium ausscheidet, kommt noch einmal Bewegung in die Sache. Zwanziger: „Ich habe […] die Ethikkommission gebeten, das Verhalten der DFB-Offiziellen zu untersuchen und ihre Vorwürfe gegen mich auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.“ So soll der Weltverband als Schlichter fungieren. Man fragt sich nur: Wozu?

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Lance Armstrong verurteilt

Lance Armstrong ist von einem Schiedsgericht in Dallas verurteilt worden, an seinen früheren Sponsor, das Versicherungsunternehmen SCA Promotions, 10 Millionen Dollar zu zahlen. Der Prozess hat eine Vorgeschichte, die ein paar Jahre zurückliegt. Bereits in den Jahren 2005/2006 hatte es einen Prozess zwischen den beiden Parteien gegeben. SCA hatte Armstrong von 2002 bis 2004 hohe Bonuszahlungen für die Siege bei der Tour gewährt. Diese Beträge wollte SCA nach massiven Dopingvorwürfen gegen Lance Armstrong zurückhaben. Der frühere Radprofi hatte vor Gericht unter Eid falsch ausgesagt. Armstrong war – im heutigen Prozess – der Auffassung, die frühere Entscheidung/Vereinbarung vor Gericht sei bindend auch heute noch, nachdem er selbst eingeräumt hat, dass seine früheren Aussagen falsch waren und er entgegen seinem damaligen Bekenntnis vor Gericht über Jahre verbotene Dopingmittel zu sich genommen hatte. Dem folgte das Gericht aber nicht. Das wird wohl nicht das Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen sein, mit denen Armstrong in der Zukunft zu kämpfen haben wird. Auch andere ehemalige Sponsoren stehen in den Startlöchern, die Rede ist von der US-Bundesregierung. Das Team um Armstrong ist jahrelang als US-Postal-Team weltbekannt geworden.
Bleibt abzuwarten, wer als nächster beim Lance auf der Matte steht.

Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt

DFB ermittelt gegen Aue

Mit Spannung wird das weitere Vorgehen des DFB im Zuge der Vorfälle um die Nazi-Plakate gegen FC Erzgebirge Aue erwartet. Am vergangenen Freitag entrollten Aue-Fans während der Zweitligapartie gegen RB Leipzig Banner mit der Aufschrift: „Ein Österreicher ruft und ihr folgt blind, wo das endet weiß jedes Kind. Ihr wärt gutes Nazis gewesen!“ Ein weiteres zeigte RB-Chef Dietrich Mateschitz in Uniform mit Armbinde und war betitelt mit: „Aus Österreich nur das Beste für Deutschland“, was einen geschmacklosen Vergleich nahelegt. Der FCE distanzierte sich umgehend vom Fehlverhalten der eigenen Anhänger: „Als Präsident des FC Erzgebirge Aue habe ich mich im Namen des gesamten Vereins bei RB Leipzig und dessen Verantwortungsträgern für die unakzeptablen und in absolut keinster Weise tolerierbaren Vorfälle bereits am Samstag entschuldigt“, so Helge Leonhardt. Die Erzgebirgler wurden seitens des DFB-Kontrollausschusses bereits mit Frist zum 16. Februar zur offiziellen Stellungnahme im Rahmen des Ermittlungsverfahrens aufgefordert.

Die Konsequenzen des bedauerlichen Zwischenfalls sind weitreichend:

1. Der Verein muss eine empfindliche Geldstrafe befürchten. § 9 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des DFB sieht Geldstrafen von 18.000 € bis 150.000 € für Verstöße wie die vorliegenden vor. Insoweit haftet der Fußballklub für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer, § 9a der RuVO des DFB. Außerdem drohen FCE-Sponsoren mit dem Ausstieg.

2. Mateschitz kann gegen die Banner-Verantwortlichen Anzeige wegen Beleidigung erstatten. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft laut Medienberichten wegen eines Verstoßes gegen §§ 86, 86a StGB, wonach das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe gestellt ist. Ob die Voraussetzungen jedoch erfüllt wurden, dürfte zweifelhaft sein.

3. Aus sport-/zivilrechtlicher Sicht ist darüber hinaus interessant, ob Aue eine womöglich alsbald ergehende Geldstrafe auf die konkreten Personen, welche das Entrollen der Plakate zu verantworten haben, abwälzen könnte. Möglich erscheint dies aus dem Blickwinkel der vertraglichen Pflichtverletzung, aber auch aus deliktischem Handeln im Generellen.

Es bleibt abzuwarten, was die nächsten Tage und Wochen bringen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Hopp steht TSG-Übernahme nichts mehr im Weg

Team IV

Nachdem bereits im Dezember letzten Jahres die DFL grünes Licht gab, hat nunmehr die Mitgliederversammlung des TSG 1899 Hoffenheim die Machtübernahme Hopps bestätigt. Erstmals in der Geschichte der Bundesliga – jedenfalls seit Bestehen der ’50+1′-Regel – wird also eine Privatperson die Stimmenmehrheit eines Klubs auf sich vereinen. „Die DFL-Erlaubnis hat eine große Bedeutung. Das ist für die TSG, für mich und für meine Nachfahren eine wichtige Angelegenheit. Die Übernahme schützt den Kapitalgeber vor Entmündigung, das gilt auch für meine Erben“, erklärte der SAP-Mitbegründer: „Durch die Übernahme ist sichergestellt, dass nicht eines Tages ein anderer Präsident gegen meinen Willen über das von mir investierte Kapital verfügt. Das würde niemand wollen. Zudem haben die Nachfahren aus meiner Familie Rechtssicherheit.“

Die seitens der DFL erteilte Genehmigung gilt ab dem 1. Juli diesen Jahres. Dass sich bis dahin und danach in der Vereinsriege (wohl) kaum etwas ändern wird, dürfte naheliegen, denn Hopp hält bereits seit Jahren 96 % der Anteile der vom Sportverein ausgegliederten Kapitalgesellschaft; lediglich die formelle Stimmenmehrheit blieb ihm bis hierher verwehrt. Für den morgigen Freitag ist eine Pressekonferenz geplant, bei der Dietmar Hopp sich zum geschichtsträchtigen Ereignis äußern will.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask