DOSB-Präsident zahlt Bußgeld in Höhe von € 150.000 

lehrveranstaltungen

Alfons Hörmann, Präsident des DOSB, hat ein Bußgeld in Höhe von € 150.000 zzgl. Zinsen akzeptiert. 2008 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen in Höhe von € 150.000 gegen Hörmann und € 66.000.000 gegen die Baustofffirma Creaton AG, deren Vorstandsvorsitzender er zum relevanten Zeitpunkt war. Der heute 54-Jährige legte zunächst Einspruch ein, zog ihn aber nunmehr zurück. Damit entgeht er einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

„Die zwischenzeitlichen Entwicklungen haben es für mich nun richtig erscheinen lassen, den Einspruch gegen den mich betreffenden Bußgeldbescheid zurückzunehmen“, so Hörmann. Von etwaigen Schadensersatzforderungen kann er sich allerdings durch die Bußgeldzahlung nicht befreien, geschweige denn von dem Image- und Glaubwürdigkeitsverlust.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DTU-Startpass: Lohnt sich das für mich?

t130

Triathlon Nr. 130, www.tri-mag.de

René Schnitzler vom Vorwurf des Wettbetruges freigesprochen

_jbm1363

Der ehemalige Profispieler vom FC St. Pauli wurde vom Vorwurf des Wettbetruges freigesprochen. So soll Schnitzler zwar gegenüber Wettmanipulanten Verschiebungen von mehreren Zweitligaspielen im Jahr 2008 zugesichert haben. Nicht bewiesen werden konnte hingegen, dass die Zusicherungen ernstlich waren. 60 000 €, die der 30-Jährige damals für den vermeintlichen Deal erhielt, habe er jedoch nicht versteuert, sodass das Bochumer Landgericht den ehemaligen Stürmer wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 € verurteilte.

Auch ein Mittelsmann und ein holländischer Wettanbieter wurden freigesprochen. Letzterer wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das deutsche Strafrecht gar nicht anwendbar sei.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

H96-Stammverein verkauft letzte Anteile

Fußball V

Der Stammverein von Hannover 96 (Hannoverscher SV von 1896 e.V.) hat die letzten verbliebenen Anteile an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft (Hannover 96 GmbH & Co. KGaA) an die Investorengruppe um Martin Kind, Detlev Meyer und Dirk Roßmann verkauft. Die ausgegliederte Kapitalgesellschaft ist der Lizenznehmer bei der DFL. Damit hält die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (Martin Kind und weitere) nunmehr 100% der Gesellschaftsanteile der Lizenznehmerin inne. Die Stimmverteilung hingegen behält der Stammverein weiterhin ausnahmslos, was nur daran liegt, dass im deutschen Profifußball die ’50+1′-Regel gilt. Demnach muss die Stimmenmehrheit beim e.V. verbleiben. Ausnahmsweise darf dem Investor die Stimmenmehrheit zugesprochen werden, soweit dieser den Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert hat. Diese Möglichkeit dürfte im Fall Hannover 96 in persona von Martin Kind 2018 eröffnet sein.

Die ’50+1′-Regel soll die Vereine vor Übernahmen durch Investoren schützen und gewissermaßen den Sport über die Wirtschaftlichkeit heben. Dass dieses Konstrukt allerdings nicht unumgänglich ist, ist sehr wohl bekannt. Einerseits reicht bereits die faktische Macht der Investoren aus, die Stimmen des Vereins zu beeinflussen. Andererseits existieren fragwürdige Konstellationen. Hier in Hannover ist Vorstandsvorsitzender Martin Kind. Hauptinvestor ist Martin Kind (27,04% an der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG). Dass Martin Kind – und zwar schon vor 2018 – die tatsächliche Stimmgewalt ausübt, liegt nahe.

Wohl deshalb gab es am Montag während der Mitgliederversammlung, bei der der Verkauf der restlichen Anteile bekanntgegeben wurde, einige Proteste.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Spielerberater klagen gegen DFB

Die FIFA hat neue Richtlinien hinsichtlich der Beratung von Profispielern gesetzt und zwar zum Schutz der Spieler, insbesondere der minderjährigen Talente. So sollen unlautere Geschäfte seitens der Berater/innen und Beratungsunternehmen eingedämmt werden, denn letztlich sitzen die Manager und Vermittler gegenüber den meist aus geschäftlicher Hinsicht unerfahrenen Athleten am längeren Hebel. Versprochen werden steilgehende Topkarrieren. Spieler (m/w) werden transferiert wie Waren; Hintergrund ist nicht selten die (zumeist hohe) Provision des Geschäftsabwicklers. Oftmals leiden die Athleten , nicht selten auch der ein oder andere Verein. Im Ergebnis ist wohl der Fußballsport der Leidtragende.

Gerade deshalb sollen künftig mitunter Beratungsgespräche beim nationalen Verband – unter Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses – registriert werden. Zudem wurden gegenüber Minderjährigen Beratungshonorare ganz verboten. Die Kontrollmacht des Verbands geht sogar so weit, als dass auf Antrag die Transparenz der Beratungsinhalte eingefordert werden kann.

Diese Richtlinien hat der DFB umgesetzt. Prompt wurde laut Medienberichten seitens Rogon Sportmanagement ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Gerügt wird unter anderem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die einhergehende Beschränkung der EU-Dienstleistungsfreiheit.

Es bahnt sich ein langwieriger Konflikt mit großem finanziellen Hintergrund an. Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht. Verhandelt werden soll vor dem Frankfurter LG bereits Ende April.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask