Anklage gegen ehemalige DFB-Größen Niersbach, Zwanziger, Schmidt

Die früheren Präsidenten des DFB, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger und der ehemalige Generalsekretär Horst Schmidt haben über ihre Verteidigungen beim Landgericht Frankfurt/Main beantragt, die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen und das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Mit dem Eingang der Anklage der Staatsanwaltschaft beim Landgericht/der Großen Wirtschaftsstrafkammer ist zunächst das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und das Zwischenverfahren hat begonnen. Die Wirtschaftskammer hat nunmehr zu entscheiden, ob die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens („des vorbereitenden Verfahrens„) die Beschuldigten hinreichend verdächtig erscheinen lassen. So regelt es die Strafprozessordnung in § 203 StPO. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls sieht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nach den bisherigen Ermittlungen im vorbereitenden Verfahren (§ 170 Abs. 1 StPO).

Sollte das Landgericht die Ermittlungsergebnisse im jetzigen Verfahrensstadium ebenso bewerten wie die Staatsanwaltschaft, dann erlässt das Landgericht Frankfurt/M. einen sog. Eröffnungsbeschluss mit dem Inhalt, dass das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Dagegen haben die Beschuldigten und ihre Verteidiger kein Rechtsmittel. Dann wird sich erst im Hauptververfahren zeigen, ob die früheren DFB-Funktionäre freigesprochen oder verurteilt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Ex-DFB-Funktionären Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Gemeinschaftlich handelnd hätten die Beschuldigten eine Zahlung in Höhe von € 6,7 Mio. in der Steuererklärung des DFB e.V. für das Jahr 2006 als Betriebsausgabe gewinnmindernd erklärt als angeblichen Kostenbeitrag für eine WM-Feier/Gala. Tatsächlich soll damit eine Darlehensrückzahlung an den früheren ADIDAS-Chef Dreyfus finanziert worden sein, der seinerseits an einen früheren FIFA-Funktionär in Vorleistung gegangen sei.

Es bleibt spannend, das Sommermärchen von 2006.

 

Steffen Lask

 

 

Etixx-Quick-Step-Fahrer: Steuerhinterziehung?

Eine Reihe etablierter Radprofis ist in den Fokus belgischer Steuerfahnder gerückt. Neben Teammanager Patrick Lefevre soll Tom Boonen in die Affäre verstrickt sein. Es gehe laut Medienberichten um „hohe Beträge“. „Es geht um Steuerhinterziehung, wobei es die Absicht war, mithilfe eines komplexen Betrugssystems Einkünfte der Radrennfahrer vor dem Finanzamt zu verbergen“, so die Staatsanwaltschaft.

Boonen geriet bereits einmal mit der Steuerfahndung in Konflikt, einigte sich damals außergerichtlich. Der Sprintspezialist hat seinen Hauptwohnsitz in Monaco, soll sich aber überwiegend in Belgien aufhalten. Ob es dieses Mal tatsächlich zu einer Anklage kommt, bleibt abzuwarten.

Beim Thema Steuerhinterziehung wird es ernst. Spätestens der Fall Hoeneß hat gezeigt, dass die Justiz mit Freiheitsstrafen reagiert. Insbesondere bei den hohen Summen, die der kommerzialisierte Sport der Moderne verkörpert, sollten Athleten vorsichtig sein. Nicht immer ist ein Betrug der Hintergrund steuerrechtlicher Vergehen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Dopingmachenschaften in der MLB

‚Blood Sport‘ – so heißt das Buch von Tim Elfrink, einem US-Redakteur, welches derzeit die Welt des Baseballs aufwirbelt. So sollen nicht nur Alex „A-Rod“ Rodriguez in den Dopingskandal um die Wellness-Klinik „Biogenesis“ verwickelt worden sein, sondern zudem weitere Spitzensportler und gar minderjährige College-Athleten. Alex Bosch, der Betreiber des ehemals aufstrebenden Unternehmens, droht eine Haftstrafe. Er und weitere Mittäter wurden kürzlich festgenommen. Es steht ein Gerichtsverfahren bevor.

Bosch gestand bereits seinen Kontakt zu „A-Rod“, gestand überdies ihm die verbotenen Substanzen persönlich injiziert zu haben, da der ehemalige Vorzeigesportler Angst vor Spritzen habe.

Jedenfalls ist klar, dass hinter den Kullissen des US-Baseballs, der Jahr für Jahr ca. 5 Milliarden EUR umsetzt, nicht alles rein und sauber ist. Bleibt abzuwarten, welche Tatsachen im Laufe des anstehenden Prozesses um Bosch und seine Klinik ans Licht gebracht werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Anklage gegen Senioren-Weltmeister im Bankdrücken

Wegen Verdachts des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen einen 63-jährigen Kraftsportler aus Elmshorn erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im großen Stil mit Anabolika gehandelt zu haben. So soll der Angeschuldigte Präparate mit anaboler Wirkung in seinem Sportstudio vertrieben und die Einnahmen daraus wiederum in dessen Betrieb investiert haben. Der illegale Handel sei darüber hinaus bandenmäßig organisiert worden. „Die Anklage richtet sich wegen Beihilfe auch gegen die 50-jährige Lebensgefährtin des Beschuldigten und einen 47 Jahre alten Helfer“, erläuterte Oberstaatsanwalt Dietmar Pickert.

Bereits im November 2012 erging ein Haftbefehl gegen den in Verdacht stehenden Senioren-Weltmeister im Bankdrücken. Damals durchsuchten Beamte insgesamt 41 Objekte in 6 Bundesländern. Ermittelt wurde gegen 35 Personen. Als Kopf der Bande galt eben jener Elmshorner Sportstättenbetreiber. Im Dezember 2012 wurde allerdings Haftverschonung wegen Krankheit erteilt.

Der Prozess, welcher bisher noch nicht terminiert wurde, soll zunächst vor einem Schöffengericht geführt werden. Das Schöffengericht kann Freiheitsstrafe bis maximal 4 Jahre verhängen. Dennoch „besteht auch die Möglichkeit, dass die Richter das Verfahren an das Landgericht verweisen, wenn sie eine höhere Strafe für erforderlich halten“, so Pickert.

Nach aktuell geltender Gesetzeslage ist der Besitz von Dopingmitteln in geringer Menge ebenso wie die Anwendung bei sich selbst nicht strafbedroht. Strafbewehrt sind das Inverkehrbringen, die Verschreibung, die Anwendung bei anderen Personen und der Besitz einer nicht geringen Menge zu Dopingzwecken im Sport. Beim Inverkehrbringen reicht allerdings schon das Bereithalten zur Abgabe an Dritte aus. Die sportrechtspolitische Diskussion wird sicher eine weitere Novellierung der Strafnormen des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur Folge haben oder aber ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz auf den Weg bringen. Das ist lediglich eine Frage der Zeit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask