Neues im Fall Kraus

Zuletzt sprach die Anti-Doping-Kommission des DHB „Mimi“ Kraus vom behaupteten Anti-Doping-Regelverstoß frei. Der Handballnationalspieler soll drei sog. Kontroll- und Meldeverstöße begangen haben, welche in der Regel nach den gültigen Anti-Doping-Statuten zur Dopingsperre führen. Das urteilsprechende Gremium hatte jedenfalls an einem der vorgeworfenen Fehltritte Zweifel, da für den Ausfall jener Kotrolle der Grund eine defekte Haustürklingel gewesen sei. Die NADA wiederum bezweifelte letzteres und legte entsprechende Rechtsmittel ein.

Nach einiger Zeit des medialen Stillstands in der Sache hat sich die nächste „Instanz“ gebildet. Ein ad-hoc-Schiedsgericht unter Vorsitz von Ullrich Haas, Züricher Jura-Professor und CAS-Schiedsrichter, soll die Streitigkeit entschieden werden. Ein solches Gericht ist nicht staatlich, sondern rein privat konstituiert. Es obliegt den Beteiligten, die Richter zu bestimmen. Ein entsprechender Schiedsspruch hat indes die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Wann verhandelt wird, steht noch nicht fest. Bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Angelegenheit noch entwickelt. Zu wünschen ist – sowohl für Kraus, als auch für die NADA – eine alsbaldige Klärung der Umstände.

Hintergrund im Fall Kraus: 1, 2, 3, 4.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Warum Klitschko keinen Trainingskontrollen unterliegt

Bankdrücken

Wladimir Klitschko, amtierender Schwergewichtschampion im Boxen, ist seit einer gefühlten Ewigkeit ungeschlagen. Das scheint, in Anbetracht seiner letzten Kämpfe vorerst auch so zu bleiben. Klitschkos Überlegenheit ist nicht abzusprechen. Bemerkenswert erscheint hingegen, dass eben jener keinen Dopingkontrollen außerhalb des Wettkampfs unterliegt. Anders als viele andere vermarktet sich der Ukrainer selbst und ist dem NADA-Testpool nicht zugehörig, sodass er nicht einmal den Melde- und Kotrollpflichten, die zuletzt Philipp Collin und ‚Mimi‘ Kraus zum Verhängnis wurden, unterliegt.

Seine Mitgliedschaft im Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) ändert nichts daran. Dieser sieht Dopingkontrollen nur im Rahmen von Wettkämpfen vor. So heißt es in Art. 7 Abs. 1 der Dopingbestimmungen des BDB: „Der BDB e.V. regelt gem. der Doping-Ordnung die Durchführung der Dopingkontrollen innerhalb und außerhalb der Wettkämpfe, wobei hinsichtlich der Wettkämpfe insbesondere Deutsche Meisterschaften sowie nationale und internationale Veranstaltungen einbezogen sein sollen.“ Gem. Art. 12 „werden bei nationalen und internationalen Titelkämpfen beide Boxer/innen kontrolliert.“ Klingt nach einem eingeengten Spielraum.

Aber auch die Weltverbände WBO, WBA, IBF, IBO bedienen sich lediglich eingeschränkter Wettkampftests. Trainingskontrollen bleiben aus. Zudem haben sich die Weltboxverbände bisher nicht dem WADA-Code unterworfen. „Bisher hatten wir den Schritt nicht gewagt, weil wir Angst hatten, es würde die Zahl unserer Kämpfe verringern“, wird die Juristin der IBF im letzten Jahr in der Berliner Zeitung zitiert. Das ADAMS-System nutzt bis heute weder die IBF noch ein anderer Boxweltverband.

Bleibt abzuwarten, wie sich diese Missstände in Zukunft entwickeln werden. Von fairem Sport kann aber kaum die Rede sein, solange einige Boxer WADA-konform unter Aufsicht stehen und andere praktisch nur am Wettkampftag Dopingtests unterliegen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Erneute Prüfung im Fall Kraus

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Der Freispruch durch die Anti-Doping-Kommission des DHB wird nunmehr einer erneuten Prüfung unterzogen. Die NADA legte vor dem zuständigen Schiedsgericht entsprechende Rechtsmittel ein. Sie sieht „das Kontrollsystem gefährdet.“

Kraus wurden ursprünglich drei Meldeverstoße vorgeworfen. Drei sog. Strikes haben in der Regel eine Sperre zur Folge. Das urteilssprechende Gremium des DHB sah allerdings in einem der drei vorgeworfenen Fehltritte kein Verschulden, sodass Kraus freigesprochen wurde. „Mit der Überprüfung durch ein unabhängiges Schiedsgericht strebt die NADA eine weitergehende Klärung des Einzelfalles an. Wenn Sportler sich in Zukunft auf dieses Urteil berufen, können sie sich jederzeit einer Dopingkontrolle entziehen, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Damit wird eine Lücke im Regelwerk geöffnet, die durch die Meldepflichten in den vergangenen Jahren geschlossen wurde“, so die Begründung der NADA.

Daraus wird deutlich, dass scheinbar ein Missdeuten der DHB-Entscheidung vorliegen könnte. Im Fall Kraus lagen eben keine drei Verstöße vor, so entschied zumindest die Kommission des deutschen Handball-Dachverbands. Daher könnte sich ein ‚dreifacher Sünder‘ schon gar nicht auf das Kraus-Urteil berufen. In jedem Fall bleibt leider weiterhin ein wesentlicher, wenn nicht zentraler Punkt im Melde- und Kontrollsystem der Anti-Doping-Verfolgung unausgesprochen: die Grundrechtsbeschränkung des/der Spitzensportler/in. Sollte dieser einmal zur Debatte gelangen, könnten Prozesstorturen, wie die des ‚Mimi‘ Kraus, womöglich überflüssig werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DHB berät über Kraus-Sperre

Das Anti-Doping-Gremium des Deutschen Handballbunds (DHB) fand sich kürzlich zusammen, um nicht-öffentlich über eine etwaige Sperre des vorläufig suspendierten Michael Kraus zu verhandeln. Kraus wurde angehört, seine Freundin als Zeugin vernommen. Ein Urteil über das Strafmaß und die Zukunft des ehemaligen Handballweltmeisters ist allerdings noch nicht gefallen. „Wir haben im Zuge der Beweisaufnahme sowohl Michael Kraus zur Sache als auch weitere Zeugen gehört“, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Sachverhalt, Stellungnahmen und weitere Informationen müssten nun in einer weiteren Sitzung ausgewertet werden.

Nachdem Kraus binnen 18 Monaten 3 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse begangen haben soll, droht ihm eine Sperrfrist von bis zu 2 Jahren. Weder der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) noch der Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) geben konkrete Sanktionen für das dem 30-jährigen Rückraumspieler vorgeworfene Fehlverhalten vor. Die Entscheidungsgewalt liegt vorläufig in den Händen des verbandsinternen Disziplinarausschusses. Etwaige Sanktionsmaßnahmen dürften davon abhängen, ob die besagten 3 Verstöße tatsächlich als Verstöße eingestuft werden. Sollte nur ein Verstoß nicht als Übertretung der geltenden Regularien gewertet werden, könnte der ehemalige Weltmeister ungeschoren davonkommen.

Kraus verpasste inzwischen bereits den Großteil der Saisonvorbereitung. Neben der kommenden Bundesliga-Spielzeit für seinen Verein Frisch Auf Göppingen steht für den 118-maligen Nationalspieler die Handball-Weltmeisterschaft vom 11. bis 27. Januar 2015 in Katar auf dem Spiel.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask