Schwimmen

Umstrittene Dopingregel im Schwimmsport

Schwimmen II

Art. 12.1 der Dopingkontrollregeln des Weltschwimmverbands (FINA) in der Fassung von 2009 bis 2013* besagt, dass der Landesschwimmverband für 24 Monate zu sperren ist, dessen Athleten einer Disziplin innerhalb von 12 Monaten 4 oder mehr Dopingverstöße begehen. Ausgenommen sind zwar Dopingregelverletzungen, die vom Landesschwimmverband selbst oder dessen nationaler Anti-Doping-Agentur ermittelt und verfolgt werden und nicht „nur“ den Konsum von Maskierungsmitteln betreffen. Dennoch erscheint die Sanktionierung, die bisher nicht zur Anwendung kam, auf den ersten Blick hart und gewissermaßen ungerecht, da ein etwaiges Startverbot nicht nur die Dopingsünder umfassen würde, sondern ebenso die restlichen, unbeteiligten Schwimmathleten mit „weißer Weste“.

Insoweit stellt sich die Frage, ob die Anwendung eben dieser Regel einer rechtlichen Überprüfung überhaupt standhalten könnte. Sicherlich soll sie großflächig und landesweit angelegte Betrugsstrukturen unterbinden und durch die scharfe Androhung einer Sperre eines ganzen Schwimmverbands jedwede Anreizwirkung bereits im Entstehungsstadium zum Erliegen bringen, dennoch gilt es zu beachten, dass weder der Verband noch die unsauberen Schwimmer die Hauptlast der Sperrfrist zu tragen hätten, sondern vielmehr die unschuldigen Verbandsmitglieder. Nicht zu vergessen ist, dass professionelle Sportler ihren Lebensunterhalt mit den Teilnahmen und Siegesprämien an Wettkämpfen bestreiten – eine Sperre erscheint daher recht folgenschwer.

Relevanz wird Art. 12.1 der Dopingkontrollregeln der FINA durch aktuelle Vergehen russischer Schwimmstars zuteil. Neben Julia Efimova dürften Sergej Makov, der des Steroidkonsums überführt wurde, und Vitali Melnikov, dem EPO im Organismus nachgewiesen wurde, Sportler Nr. 2 und 3 sein, die den Tatbestand der umstrittenen Regel komplettieren würden. In beiden Fällen steht ein Urteil aus. Ob deren Überführungen allerdings der FINA, dem russischen Landesverband oder der russischen Anti-Doping-Agentur (RUSADA) zugerechnet werden, ist unklar. Das könnte sich als Sprengstoff für die im kommenden Jahr anstehenden Weltmeisterschaften im russischen Kasan darstellen. Vitali Mutko, der Sportminister Russlands, ist jedenfalls über die prekäre Lage im Bilde wie die Medien berichten: „Wir sind auf Messers Schneide. Im Schwimmen fehlen ein oder zwei Fälle, dann wird der Verband suspendiert.“

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

* Die Regularien der FINA werden derzeit überprüft und überarbeitet.

Dopingsperre für Julia Efimova

Julia Efimova, Brustschwimmerin und dreifache Weltmeisterin, ist vom internationalen Dachverband FINA mit einer Sperrfrist von 16 Monaten belegt worden. Im Rahmen einer Trainingskontrolle in Los Angeles wurde der 22-jährigen Russin die Einnahme des anabolen Steroids Dehydroepiandrosteron (DHEA) nachgewiesen. Nach FINA-Auffassung soll die verbotene Substanz mit einem Nahrungsergänzungsmittel in den Organismus gelangt sein. Allerdings erklärte der Weltschwimmverband, dass Efimova keine Absicht unterstellt werden könne. Sie bleibt bis zum 28. Februar 2015 gesperrt, kann daher an der Weltmeisterschaft im Juli 2015 im heimischen Russland teilnehmen. Die Olympia-Dritte von London akzeptiert das Urteil. „Ich werde wohl nicht in Berufung gehen. Das kostet Energie, Zeit und vor allem Geld“, so Efimova. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Das Wichtigste ist jetzt, mit der Vorbereitung auf die WM in Kazan und Olympischen Spiele in Rio zu beginnen.“, erklärte sie weiterhin.

Zur Sperre kommt eine Streichung aller Resultate seit Oktober 2013. Somit können die deutschen Schwimmer Steffen Deibler, Caroline Ruhnau, Christian Diener und Dorothea Brandt, welche bei der Europameisterschaft der Kurzbahn im Dezember 2013 in der Mixed-Staffel ursprünglich Silber holten, darauf hoffen, sich nachträglich Europameister nennen zu dürfen. Obendrein wurde Efimovas 200-Meter-Brust-Weltrekord von 2:14.39 Minuten annulliert.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DSV-Trainer wegen sexuellen Mißbrauchs vor Gericht

Das Amtsgericht Kiel verhandelt vor dem Schöffengericht eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen Trainer des Deutschen Schwimmverbandes wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 Strafgesetzbuch), so heißt es in einer Meldung. Der am gestrigen Tage begonnene Prozess wird in dieser Woche fortgesetzt. Die angeklagten Vorwürfe sollen bereits einige Jahre zurückliegen.

In einigen Meldungen ist die Rede davon, dass die Öffentlichkeit wegen der Errörterung der persönlichen Verhältnisse und Lebensberreiche des Angeklagten ausgeschlossen sei, um die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen. Die Erörterung der persönlichen Lebensberreiche des Angeklagten sind grundsätzlich nicht geeignet, die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Es geht hier wohl vordergründig um die Schutzbedürftigkeit der Zeugen. Sind nämlich Kinder und Jugendliche Opfer von Straftaten, so soll die Staatsanwaltschaft die Anklage bei einem Jugendgericht erheben, wenn zu erwarten ist, dass die Jugendlichen in der Hauptverhandlung als Zeugen gehört werden. Es handelt sich dann nämlich um eine sogenannte Jugendschutzsache, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahrenm. Die Verteidigung hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der weitere Prozessverlauf bleibt abzuwarten.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt