Leichtathletik

Fünf Jahre Haft für Pistorius!

Leichtathletik II

Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zudem befand ihn die Richterin wegen rücksichtslosen Gebrauchs einer Waffe für schuldig und verurteilte ihn zu einer zusätzlichen dreijährigen Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der „Blade Runner“ wurde sofort abgeführt.

Pistorius akzeptiere das Urteil, so sein Onkel Arnold Pistorius. Der einstige Nationalheld darf laut südafrikanischen Experten bei guter Führung bereits nach zehn Monaten auf eine Umwandlung in einen Hausarrest hoffen.

Die Staatsanwaltschaft will die Möglichkeit einer Berufung prüfen.

Dennis Cukurov

Hausarrest oder zehn Jahre Haft?

Seil

Der aufsehenerregende Prozess gegen den Paralympics-Star Oscar Pistorius neigt sich dem Ende zu. Die Schlussplädoyers wurden verlesen. Der Strafverteidiger des beinamputierten Sprinters, Barry Roux, sieht Pistorius als Opfer, forderte Hausarrest. Roux hielt vor, die Gefängnisse seien nicht genügend ausgestattet, um der Behinderung des Angeklagten Rechnung zu tragen. Gerrie Nel, der Staatsanwalt, sieht die Sache anders. Er bestritt nochmals das Vorliegen wahrer Reue beim Täter und forderte eine zehnjährige Haftstrafe. Im Übrigen sei Pistorius kein Opfer: „Wir haben Opfer in dem Fall, aber Pistorius ist es nicht.“ Hinsichtlich der Ausstattung der Haftanstalten rief Nel bereits gestern den Chef des Strafvollzugs in den Zeugenstand. Dieser versicherte, dass Pretorias Haftanstalt auf Häftlinge wie Oscar Pistorius vorbereitet sei. Kritischen Fragen seitens Roux musste er allerdings ausweichen.

Es bleibt spannend. Das Strafmaß will die Richterin am Dienstag, den 21. Oktober um 9.30 Uhr bekanntgeben.

Dennis Cukurov

Aktuelle Dopingfälle

Doping

In den vergangenen Tagen kamen neue Dopingfälle ans Licht.

Relativ glimpflich ist der Leichtathlet Wallace Spearmon davongekommen. Er wurde für drei Monate aus dem Verkehr gezogen, nachdem er bei einem Meeting in Edmonton positiv auf das Corticoid Methylprednisolon, welches entzündungshemmend wirkt, getestet wurde. Die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) erklärte die ungewöhnlich kurze Sperrzeit damit, dass Spearmon die Substanz nicht zur Leistungssteigerung, sondern vielmehr aus medizinischen Gründen konsumiert habe. Die Sperre wurde rückdatiert und endet am 26. November 2014, sodass der US-Sprinter bereits bei den kommenden Hallenevents starten könnte.

Vergleichbar erträglich erscheint die vorläufige Suspendierung des Radprofis Diego Ulissi durch seinen Rennstall Lampre-Merida. Dem Italiener mit schweizerischer Fahrlizenz wurde nach der elften Etappe des diesjährigen Giro d’Italia Salbutamol im Organismus nachgewiesen. Sein Team betonte zwar, die positive Probe erkläre sich durch die Einnahme eines erlaubten Medikaments wegen einer Bronchienerkrankung, suspendierte den eigenen Fahrer dennoch, nachdem der Schweizer Radsportverband (Swiss Cycling) ein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte. In jedem Fall soll Ulissis Salbutamolwert 900 Nanongramm pro Milliliter über dem legitimen Grenzwert gewesen sein. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Deutlich härter hat es den Schwimmer Sergej Makov ereilt. Im Anschluss an ein Weltcuprennen in Moskau, bei dem er mit seinen Teamkameraden Weltrekord über 4 x 50 Meter Lagen holte, wurde er positiv auf das muskelbildende Anabolikum Ostarin getestet. Der Weltschwimmverband (FINA) sprach nun eine zweijährige Sperre aus. Damit dürfte er die Weltmeisterschaften 2015 im heimischen Russland verpassen. Der Weltrekord hatte im Übrigen lediglich eine Woche bestand.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Schuldspruch im Fall Pistorius

Oscar Pistorius, beinamputierter Paralympicsstar, wurde – wie nach bisherigem medialen Kenntnisstand vermutet – wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp und Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit in einem anderen Fall schuldig gesprochen. „Jeder vernünftige Mensch in seiner Lage mit derselben Behinderung hätte die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wer auch immer sich hinter der Tür aufhielt, von den Schüssen tödlich getroffen werden könnte“, so Thokozile Masipa, Vorsitzende Richterin am High Court von Pretoria. Mord und Totschlag schloss sie bereits am Vortag aus. Nicht schuldig sei er im Nebenanklagepunkt des unerlaubten Waffenbesitzes.

Das konkrete Strafmaß wird erst in 4 bis 6 Wochen erwartet. Bis dahin haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft das Recht, gehört zu werden. Der „Blade Runner“, so der Spitzname des ehemaligen Weltklasseläufers, muss zunächst nicht ins Gefängnis. Erst nach Verkündung einer etwaigen Haftstrafe könnte er inhaftiert werden. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren, eine Bewährungsstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Umgang mit ehemaligen Dopingsündern

Die Startliste der Diamond League in Zürich führt mit Mike Rodgers, Asafa Powell und Tyson Gay 3 Sprinter, die in jüngster Vergangenheit in Sachen Doping auffällig und mit Sperrzeiten belegt wurden. Dass ehemalige Dopingsünder nach abgessesener Sperre wieder an ordentlichen Wettkämpfen teilnehmen, ist gang und gäbe. Dies entspricht grundsätzlich den geltenden Wettkampfordnungen vieler Veranstalter und dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Das moralische Empfinden Vieler steht dieser Prozedur entgegen. So auch das des deutschen Rekordhalters über die 100 Meter, Julian Reus.

Dieser zeigte sich hinsichtlich der Startberechtigung seiner oben genannten Konkurrenten empört. „Soll der Leichtathletik begeisterte Fan für dumm verkauft werden?“, so der 26-Jährige via Twitter: „Ich verstehe die Welt nicht mehr.“

Tatsächlich erklärte Patrick Magyar, Meeting-Direktor der Diamond League, kürzlich vollmundig: „Wir wollen unser Geld nicht an Athleten verteilen, die den Ruf der Sportart beschädigt haben.“
Damit bezog er an sich erfreulicherweise klar Stellung, wollte die betroffenen Athleten nicht einladen. Nun das Gegenteil.

Sicherlich spielte bei der Entscheidung Magyars die Werbestrahlkraft des jamaikanischen und der beiden US-amerikanischen Sportler eine entscheidende Rolle.

Doch auch unter rechtlichen Gesichtspunkten wäre ein Ausschluss kritisch. Einerseits stehen Berufssportlern Grundrechte zur Seite, insbesondere die Berufsfreiheit. Ein Startverbot bzw. die fehlende Einladung käme einem Berufsverbot gleich. Diskutabel ist hingegen, ob dies im Fall der Diamond League überhaupt zuträfe. Andererseits nämlich handelt es sich bei der Leichtathletikserie um einen privaten Veranstalter und es ist bei weitem nicht das einzige Wettkampfevent, das den Sportlern zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts dient.

Ein weiteres Beispiel zum Umgang mit ehemaligen Dopingsündern stellt Antonio Colom dar. Als Profiradfahrer des Dopings überführt, gesperrt worden. Als Triathlet nunmehr dennoch erfolgreich unterwegs. Darf solch ein ehemals „unsauberer“ Athlet von Wettkämpfen ausgeschlossen werden? Wünschenswert wäre, dass ein Veranstalter mal Rückgrat beweist und unfairen Sportlern die Teilnahme verweigert. Solch ein Zeichen könnte einer rechtlichen Überprüfung standhalten und zudem größte Effektivität entfalten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask