Boris Becker muss für Zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

(03.05.2022)

Am Freitagnachmittag, den 29.04.2022, verkündete die Richterin Deborah Taylor am Southwark Crown Court das Strafmaß. Boris Becker wurde zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten – Zweieinhalb Jahren – wegen Insolvenzverschleppung verurteilt.
Zuvor wurde der dreifache Wimbeldon-Sieger von einer Geschworenenjury  in vier von 24 Anklagepunkten für schuldig befunden.

Bis zuletzt ist mit Spannung erwartet worden, ob Boris Becker tatsächliche eine Gefängnisstrafe antreten müsse oder ob er noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen würde.
Nun steht fest, dass Becker mindestens die Hälfte der verkündeten Strafe im Gefängnis verbringen muss, bevor er die Möglichkeit hat, wegen guter Führung, den Rest der Strafe in Freiheit zu verbringen.
Becker wurde nach Verkündung der Strafe direkt in Gewahrsam genommen. Er hat nun noch 28 Tage Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Die Richterin begründete die Höhe der Strafe damit, dass sich Becker auch im Laufe des Prozesses nicht sehr reumütig gezeigt hätte. Außerdem wies sie daraufhin, dass Becker sich durchaus über seine Pflichten bzgl. der Insolvenz bewusst gewesen sei. Er habe schließlich sogar noch am Tag nach der gerichtlich angeordneten Insolvenz hohe Summen von seinem Konto überwiesen.
Zwar versuchte die Verteidigung, dies damit zu erklären, dass die Zahlungen „nur“ an seine Ehefrau und seine Kinder gingen, die von ihm abhängig waren.
Jedoch schenkte das Gericht diesen Erklärungen nicht allzu viel Berücksichtigung.

Mit der Strafmaßverkündung befindet sich Boris Becker, der einstige Top-Star an einem persönlichen Tiefpunkt.

Severin Lask / Steffen Lask



Autor:
Severin Lask
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