Umbau bei RB Leipzig
(03.12.2014)
RasenBallsport Leipzig hat sein Profiteam und zugleich den Nachwuchs bis zur U16 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegliedert. Kürzlich stimmten die 14 (!) stimmberechtigten Mitglieder im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für diesen Schritt. Weitere Entscheidungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung sollen im Frühjahr 2015 fallen.
Der aufstrebende Klub kommt dadurch dem DFB und der DFL entgegen. So fällt er nunmehr unproblematisch unter die ’50+1′-Regelung, nach der bei den Vereinen der Lizenzmannschaften die Mehrheit der Stimmrechte verbleiben soll, unabhängig von etwaigen Beteiligungen der Investoren. Als bloßer Verein war man zwar vom Gedanken der grundlegenden Vorgabe im deutschen Profifußball erfasst, hielt sich allerdings insoweit in ungeregeltem Bereich auf. Unter Vorbehalt ausstehender Umgestaltungen und Anpassungen scheint der Weg für eine dauerhafte Präsenz in den deutschen Spitzenligen jedenfalls aus sportrechtlicher Sicht frei zu sein. Angesichts des akuten Mangels ostdeutscher Vereine in der Bundesliga ist dies – offengestellt, ob sportmoralisch hinnehmbar oder verwerflich – durchaus zu begrüßen. Bleibt nur noch abzuwarten, ob mit der professionalisierten Rahmengestaltung auch der gewünschte sportliche Erfolg einhergeht.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
Website
Tags:
50+1, Ausgliederung, Berlin, Leipzig, Rechtsanwalt, Red Bull, Sportrechtler