Freispruch für Kreuziger

(23.09.2014)

Nachdem zwar der Internationale Sportgerichtshof (CAS) die seitens des Weltradsportverbands (UCI) ausgesprochene Suspendierung des tschechischen Radprofis Roman Kreuizger bestätigt hatte, hat ein Gremium des Olympischen Komitees Tschechiens (COC) den Tinkoff-Saxo-Fahrer nunmehr freigesprochen. Die vorgelegten Beweise würden eine Sperre nicht rechtfertigen, so die Begründung.

„Die UCI hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen und wird nun die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen“, hieß es in einer UCI-Mitteilung. Diese Option kann auch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) innerhalb einer einmonatigen Frist ziehen und die Sache ein weiteres Mal vor den CAS bringen.

Dem 28-Jährigen werden Auffälligkeiten im biologischen Pass in den Jahren 2011, 2012 vorgeworfen. Das Tribunal des COC befand, die Unregelmäßigkeiten seien schlüssig klargestellt worden. Kreuziger ist ab sofort wieder startberechtigt. Aufgrund der Suspendierung zu einem zumindest für den Radsportler ungünstigen Zeitpunkt hat der Tour-de-Suisse-Sieger von 2008 die mitunter wichtigsten Events des Jahres – Tour de France, Vuelta a España, UCI-Straßen-Weltmeisterschaft – verpasst.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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