Mordanklage gegen Pistorius – Prozessauftakt

(04.03.2014)

Der Mordprozess gegen den südafrikanischen Ausnahmeathleten hat begonnen. Die achtseitige Anklageliste umfasst neben dem Mordvorwurf an seiner Freundin Reeva Steenkamp unrechtmäßigen Besitz von Munition und rücksichtslose Verwendung von Waffen in der Öffentlichkeit.

In der Nacht zum 14. Februar 2013 soll Oscar Pistorius seine Lebenspartnerin ermordet haben. Unstrittig ist, dass er sie getötet hat. Allerdings behauptet Pistorius, er habe Einbrecher in seiner Wohnung vermutet und in Panik durch die Badezimmertür gefeuert. Folgerichtig plädiert er in allen Anklagepunkten auf „nicht schuldig“.

Gleich die erste Zeugin belastete den sechsfachen Goldgewinner paralympischer Spiele vor dem Obersten Gericht der Provinz Gauteng in Pretoria allerdings schwer. Pistorius’ Nachbarin Michelle Burger sagte, sie habe in der Tatnacht akustisch einen Streit wahrgenommen. Eine Frau soll furchtbar geschrien und um Hilfe gerufen haben. Burger erklärte zudem, sie habe auch Schreie eines Mannes und schlussendlich Schüsse gehört. Zwischendurch sollen lange Pausen stattgefunden haben. Pistorius behauptete bisher, es habe keinen Streit gegeben. Verteidiger Barry Roux konterte. Für ihn sei klar, dass beide Stimmen Pistorius zuzuordnen sind, da sich dessen Stimme überschlagen würde, wenn er Angst habe.

Pistorius droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Das Verfahren wurde zunächst auf drei Wochen angesetzt. Allein die Staatsanwaltschaft hat 107 Zeugen geladen. Bleibt abzuwarten, wie sich dieser Prozess entwickelt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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