Dreisprung-Bundestrainer Charles Friedek unterliegt vor Gericht

(23.12.2013)

Der frühere Dreisprung-Weltmeister und heutige Bundestrainer Charles Friedek hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. (OLG) den von ihm angestrengten Schadensersatzprozess gegen den DOSB e.V. in der zweiten Instanz verloren. In der ersten Instanz ist er noch als Sieger hervorgegangen. Es ging Friedek um Schadensersatz, weil er 2008 nicht für die Olympischen Spiele in Peking nominiert worden war. Der heute 42jährige hatte nach Ansicht des DOSB die Nominierungsrichtlinien nicht erfüllt. Der Deutsche Leichtathletik Verband (DLV) hatte als Voraussetzung für die Nominierung entweder einen Sprung über 17,10 m oder aber zwei Sprünge über 17,00 m innerhalb des Nominierungszeitraums verlangt. Friedek war anlässlich eines Wettkampfs in Wesel 17,00 m im Vorkampf und 17,04 m im Endkampf gesprungen und deshalb der Auffassung, er habe die Voraussetzungen für die Nominierung erfüllt. Das sah der DLV und der DOSB nicht so. Sie verlangten zwei 17 m-Sprünge in unterschiedlichen Wettkämpfen, obwohl dies nicht wörtlich aus den Nominierungsrichtlinien hervorging. Es gab bereits im Jahr 2008 eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Friedek und den Verbänden um die Nominierung. Letztlich konnte sich seinerzeit Friedek nicht durchsetzen. Er blieb zu Hause.

Später – im Jahr 2010 – hat Friedek erneut den Gang zu den Gerichten gewählt, um nochmals eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Vor dem Landgericht Frankfurt/M. hatte er zunächst Erfolg. Das Landgericht sah im Vergleich zu früheren Formulierungen der Nominierungsrichtlinien („Formulierungshistorie der Richtlinien„) keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Athlet – hier Friedek – an zwei unterschiedlichen Wettkämpfen jeweils die 17 m übertreffen müsse. Zur Begründung verwies das Landgericht m.E. zutreffend darauf, dass in früheren Nominierungsrichtlinien ausdrücklich auf die Erfüllung der sog. B-Norm in zwei unterschiedlichen Wettkämpfen hingewiesen wurde. Und die Richtlinien für die Nominierung 2008 hatten diesen Passus gerade nicht aufgenommen. Nunmehr hat das OLG in der zweiten Instanz das für Friedek günstige Urteil aufgehoben und seine Schadensersatzklage abgewiesen. Er geht letztlich doch leer aus. Er hätte es verdient, nach Peking zu fahren, angesichts seiner früheren sportlichen Leistungen, B-Norm hin oder her.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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