Revision nach Schwenker-Freispruch

(02.02.2012)

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Kiel, mit welchem die Angeklagten Schwenker und Serdarusic freigesprochen wurden, Revision eingelegt. Es handelt sich dabei um einen „normalen“ Vorgang. Die Staatsanwaltschaft verhindert auf diese Weise, dass das Urteil rechtskräftig wird. Sie hat nach Urteilsverkündung lediglich eine Woche Zeit, die Revision einzulegen. Ob die Revision von der Staatsanwaltschaft tatsächlich begründet und damit das Revisionsverfahren, welches vor dem Bundesgerichtshof anhängig wäre, tatsächlich durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. Das hängt von der Urteilsbegründung ab, die erfahrungsgemäß in den nächsten Wochen den Prozessbeteiligten zugestellt wird. Dabei hat das Landgerichts Kiel eine sog. Urteilsabsetzungefrist zu beachten, die sich an der Länge des Hauptverhandlungsprozesses orientiert. Dieses Vorgehen hat nichts mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu tun.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Untreue und wegen Betruges. Von diesen Vorwürfen hatte das Landgericht die Angeklagten freigesprochen. Es ging in diesem Strafverfahren – wie wir mehrfach berichtet hatten – um ein rein schleswig-holsteinisches Champions League Finale 2007 zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handwitt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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