Restrukturierung
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Restrukturierung

Wir beraten Sie bei der außergerichtlichen Restrukturierung Ihres Unternehmens.

Außergerichtliche Sanierung

Gerade in Krisensituation beweist sich der erfolgreiche Unternehmer. Wir verstehen Unternehmenskrisen als Chance für die Umsetzung notwendiger Maßnahmen, um Ihr Unternehmen an die neuen Bedingungen des Marktes anzupassen. Ob sie Unterstützung bei den Verhandlungen mit Ihren Banken benötigen oder die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nach IDW – Standard S6 zur Erhaltung Ihres Unternehmens erforderlich ist, wir stehen Ihnen mit rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung zur Seite.

Berater mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Sanierung unterstützen und begleiten Sie auf dem Weg aus der Unternehmenskrise. Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern aus dem ECOVIS Unternehmensverbund ist die Basis einer kompetenten Beratung, die den nachhaltigen Sanierungserfolg für Ihr Unternehmen und für Sie ganz persönlich sichert.

Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen

Ziel des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen (StaRUG) ist es, Unternehmen mit an sich funktionierendem Geschäftsmodell die Möglichkeit zu eröffnen, sich auch außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren. Die Sanierung erfolgt dabei im Ausgangspunkt auf Grundlage einer Vereinbarung des Unternehmens mit seinen Gläubigern.

Das StaRUG zielt darauf ab, Unternehmen frühzeitig zu stabilisieren, bevor sie in die Insolvenz geraten. Durch die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Unternehmenssanierung soll der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen gefördert werden. Das Verfahren bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Sanierungsstrategien flexibel zu gestalten und an ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen.

Das Verfahren kann von Unternehmen beantragt werden, die zwar drohend zahlungsunfähig aber noch nicht insolvenzantragspflichtig sind. Der Antrag ist bei dem zuständigen Restrukturierungsgericht zu stellen. Das Verfahren ist in der Regel vertraulich und kann verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung des Restrukturierungsplans umfassen, wie z.B. Schuldenschnitte und Stundenungen oder einen vorläufigen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger. Die Gläubiger müssen dem Plan zustimmen, der zudem vom Gericht bestätigt werden kann.

Das StaRUG-Verfahren bittet einen strukturierten und flexiblen Rahmen, um notwendige Restrukturierungsmaßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen.
Kontaktieren Sie uns jetzt, damit wir gemeinsam mit Ihnen den für Sie geeigneten Weg finden können. Die Durchführung einer Unternehmensrestrukturierung ist komplex. Es müssen verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise während des gesamten Sanierungsprozesses.

Ansprechpartner

Michael Busching
Michael Busching
Lawyer, Insolvency Administrator, Insolvency, Restructuring and Tax Law Specialist
Tel.: +49 381 649 220
Nils Krause
Nils Krause
Lawyer, Insolvency Administrator, Insolvency and Restructuring Specialist
Tel.: +49 40-740 7742-0

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