Video: Was passiert, wenn Kündigung und Krankschreibung zeitlich aufeinander treffen?
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Video: Was passiert, wenn Kündigung und Krankschreibung zeitlich aufeinander treffen?

Bei einer zeitlichen Kollision von Kündigung und Krankschreibung sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtlich einiges beachten. Ein neues Gerichtsurteil entschied zugunsten des Arbeitsgebers.

Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt und sich danach krankschreiben lässt, hat unter Umständen keinen Anspruch mehr auf sein Gehalt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen Arbeitgeber Krankschreibungen anzweifeln, die genau am Tag der Kündigung beginnen und am letzten Arbeitstag enden. Arbeitnehmer, die sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen, sollten einiges beachten, um keine Schwierigkeiten zu bekommen.

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Was passiert, wenn Kündigung und Krankschreibung zeitlich aufeinander treffen?

Nicole Golomb und Stefan Eglseder, Anwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht an den Ecovis-Standorten Landshut und Regensburg erklären, was rund um die Krankschreibung nach einer Kündigung wichtig ist.

Folgende Fragen bezüglich Krankschreibung und Kündigung werden im Video beantwortet:

  • Darf man sich nach einer Kündigung generell nicht mehr krankschreiben lassen?
  • Was ist, wenn der Arbeitgeber kündigt? Gilt diese Rechtsprechung auch, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht taggenau mit der Kündigung ausgestellt wird?
  • Schließt eine Erkrankung eines Arbeitsnehmers eine Kündigung durch den Arbeitgeber generell aus?
  • Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung eines erkrankten Mitarbeiters?
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