Keine Gehaltsentschädigung während Quarantäne bei zuvor abgelehnter Impfung - Ecovis Rechtsanwälte
© Dragana Gordic – stock.adobe.com

Keine Gehaltsentschädigung während Quarantäne bei zuvor abgelehnter Impfung

1 min.

Arbeitnehmer bekommen keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn sie in Quarantäne müssen, aber zuvor ein Impfangebot ausgeschlagen haben. Die wichtigsten Antworten zu Entschädigungen und Entgeltfortzahlung kennt Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München.

weiterlesen…

Newsletter abonnieren