Kein Urlaubsanspruch bei hundert Prozent Kurzarbeit - Ecovis Rechtsanwälte
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Kein Urlaubsanspruch bei hundert Prozent Kurzarbeit

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In vielen Unternehmen sind Mitarbeiter aktuell komplett in Kurzarbeit. Unklar war bislang, ob Mitarbeiter für die Zeit von hundert Prozent Kurzarbeit Anspruch auf Urlaub haben. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat diese Frage mit „Nein“ entschieden. Die Details erläutert Ecovis-Arbeitsrechtsanwalt Gunnar Roloff in Rostock.

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