Corona-Lockdown: Kein Lohn für Minijobber - Ecovis Rechtsanwälte
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Corona-Lockdown: Kein Lohn für Minijobber

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Musste ein Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich angeordneten Lockdowns schließen, dann musste er das Risiko des Arbeitsausfalls nicht tragen. Folglich musste er Minijobbern keinen Lohn zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 13. Oktober 2021.

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