Bundesarbeitsgericht: Kein Erschwerniszuschlag fürs Tragen einer medizinischen Maske - Ecovis Rechtsanwälte
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Bundesarbeitsgericht: Kein Erschwerniszuschlag fürs Tragen einer medizinischen Maske

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Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag, weil sie wegen Corona beim Arbeiten eine medizinische Maske tragen müssen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 20.07.2022 entschieden. „Das Urteil sorgt für Klarheit“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock. Er kennt die Hintergründe.

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