Zusendung des Arztbriefs an den Hausarzt per Post reicht aus

Zusendung des Arztbriefs an den Hausarzt per Post reicht aus

2 min.

Ärzte schicken sich regelmäßig Briefe mit Befunden. Ob der Arztbrief tatsächlich angekommen ist, ist nur in Ausnahmefällen zu prüfen.

Eine an Krebs erkrankte Patientin verklagte ihren Arzt auf Schmerzensgeld. Sie warf ihm eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung vor, weil er sie nicht über ihre Befunde unterrichtet habe. Die Hausärztin der Patienten hatte den Arzt zur Abklärung des Verdachts einer Krebserkrankung hinzugezogen. Nach der Behandlung hatte er den Befund der Hausärztin per Post mitgeteilt.

So urteilte das Gericht

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte das Vorgehen des Arztes. Der Arztbrief sei ein gängiges Mittel, mit dem sich beteiligte Ärzte informieren. Der Arzt sei daher weder verpflichtet, den Patienten direkt zu kontaktieren, noch zu prüfen, ob der Arztbrief angekommen ist. Dies sei einem Arzt angesichts der Vielzahl von Arztbriefen nicht zuzumuten (Urteil vom 11.03.2020, 7 U 10/19).

Eine Ausnahme kann es nach Ansicht des Gerichts geben, wenn dem Arzt bekannt ist, dass Post bei dem Empfänger manchmal nicht ankommt oder wenn der übermittelte Befund besonders eilbedürftig ist.

Das sollten Ärzte beachten

„Der Versand von Arztbriefen per Computerfax direkt aus der Software statt per Post ist einfach, kostengünstig und schnell. Denken Sie dabei aber an die Anforderungen des Datenschutzes“, rät Ecovis-Rechtsanwalt Axel Keller in Rostock.

Axel Keller, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!