Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich
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Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich

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Zahnärzte können Behandlungen jetzt digital bei der Krankenkasse beantragen und anzeigen. Das soll das bisherige Verfahren deutlich effizienter und einfacher machen. GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatten sich hierzu auf das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) verständigt.

Was genau ist das EBZ

Das bisherige Verfahren, also vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung, soll mit Hilfe des EBZ deutlich schneller sein. Das bringt Zahnärzten und Patienten Vorteile. Hierzu zählen die Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine bessere Terminplanung.

EBZ ist Pflicht ab 2023

Die sechsmonatige Pilotphase ging am 30.06.2022 zu Ende. Seit 01.07.2022 läuft der Echtbetrieb in den Zahnarztpraxen. Noch bis zum Jahresende können diese das EBZ im Praxisalltag kennenlernen. Zum 01.01.2023 ist das neue Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen Pflicht.

Was bringt das EBZ?

Die Digitalisierung des Verfahrens betrifft vor allem Heil- und Kostenpläne (HKP) bei Zahnersatz. Patienten bekommen künftig nicht mehr den für Laien sehr komplexen Heil- und Kostenplan (HKP) ausgehändigt. Sie erhalten nun eine Ausfertigung mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung.

Weitere Therapien, die nun digital zu beantragen sind, sind kieferorthopädische Behandlungen sowie Behandlungen von Kieferbrüchen und von Kiefergelenkserkrankungen. Ab dem Jahr 2023 kommt die Behandlung von Parodontalerkrankungen dazu. Dann sind keinerlei Anträge auf Papier mehr möglich.

Schulungen für Praxen

Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) bieten Schulungen an und individuelle Termine zur Vorbereitung und Einweisung in die EBZ-Module. „Dadurch stellen sie sicher, dass Zahnarztpraxen mit Software-Updates nicht auf sich allein gestellt sind“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Annett Rüdiger in Sangerhausen.

Das EBZ ist so aufgesetzt, dass Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz direkt über das sichere Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Krankenkasse übermitteln. Die Krankenkasse spielt einen elektronischen Antwortdatensatz via KIM zeitnah zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die Daten automatisch und ordnet diese der entsprechenden Patientenkartei zu. Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder die Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, berücksichtigt das PVS direkt.

Vorteile für Zahnarztpraxen

  • Sicherer, schneller Versand direkt aus dem PVS
  • Unabhängig vom Postweg oder einem Botengang des Patienten
  • Antwort kommt von der Kasse direkt ins PVS
  • Schnelle Genehmigung möglich
  • Frühe Planungssicherheit von Beginn bis Abschluss der Therapie
  • Vereinfachte und beschleunigte Prozesse bei Kassenwechsel
  • Vereinfachte und beschleunigte Prozesse bei Zahnarztwechsel
  • Digitale Archivierung möglich

Technische Voraussetzungen

  • Module oder Updates des PVS mit integrierter EBZ-Funktionalität
  • Anschluss an die Telematikinfrastruktur
    • Elektronischer Zahnarztausweis (ZOD-Karte, G0 oder G2-Karte)
    • KIM-Anbindung mit mindestens einer KIM-Mail-Adresse

Fazit

Noch bis zum Jahresende können Zahnarztpraxen das EBZ kennenlernen. Ab 1. Januar 2023 ist es als einzig mögliches Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend. Danach können Zahnärzte nur noch in begründeten Ausnahmefällen – beispielsweise bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen – den elektronischen Antrag in Papierform ausdrucken und per Post verschicken.

„Nachdem die Zahnarztpraxen seit Einführung der Telematikinfrastruktur lange auf einen spürbaren Mehrwert warten mussten, könnte die Einführung des EBZ nun einen deutlichen Schub in der Digitalisierung der Zahnarztpraxen mit sich bringen“, sagt Steuerberaterin Rüdiger.

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