Welche Leistungen Ärzte ihren Mitarbeitern steuerfrei bieten können
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Welche Leistungen Ärzte ihren Mitarbeitern steuerfrei bieten können

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Für Ärzte, die ihren Mitarbeitern mehr Netto vom Bruttogehalt zukommen lassen möchten, gibt es seit Januar 2019 neue Möglichkeiten. Was jetzt steuerfrei ist, lesen Sie hier.

Job-Tickets für Pendler

Ärzte bieten ihren Arbeitnehmern oft verbilligt oder sogar kostenlos Monats- oder Jahreskarten, „Job-Tickets“, für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr zwischen ihrer Wohnung und der Arztpraxis an. Bis zum 31.12.2018 führte dies zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
Seit dem 01.01.2019 sind solche Zuschüsse vom Arbeitgeber steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Für die Fahrten können Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) oder den öffentlichen Personennahverkehr (inklusive privater Mitbenutzung) nutzen. Nicht steuerfrei sind Taxis, Mietwagen oder Pkw (privater Pkw oder Firmenwagen). Die Arbeitgeberleistungen müssen Ärzte zusätzlich zum Arbeitslohn ihrer Mitarbeiter gewähren – eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig. Nachteil für die Arbeitnehmer: Der Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit ist entsprechend zu kürzen.

Dienstfahrräder für Mitarbeiter

Betriebliche (Elektro-)Fahrräder, also Diensträder, die Ärzte ihren Mitarbeitern für Fahrten zwischen deren Wohnung und der Arztpraxis überlassen, sind ebenfalls steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung. Dies gilt für E-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h fahren. Auch hier darf die Überlassung nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erfolgen.

Das bedeutet das neue Gesetz für Ärzte

„Für Ärzte ist es jetzt günstiger, wenn sie ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen“, sagt Ecovis-Steuerberater Martin Fries. „und die Mitarbeiter haben mehr Netto vom Brutto in der Tasche.“
Martin Fries, Steuerberater bei Ecovis in Aschaffenburg
Welche steuerfreien Leistungen gibt es sonst noch? Schauen Sie rein in unsere Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“.

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